La Périchole


Sehr geehrter Herr Kollege!


Ihr geschätztes Schreiben vom 24. April cr. traf einen Tag spä
ter ein, als das hiermit in Abschrift mitgeteilte Schreiben der General-Intendanz vom 24. April 1931. Ich hatte bereits einen Brief an
den Verlag der Fackel adressiert diktiert mit der Anfrage, ob die von der Generalintendanz gegebene Sachdarstellung über die Aufnahme der allgemeinen
Bestimmungen in den konkreten Aufführungsvertrag der Perichole richtig
ist. Da mir durch Ihr Schreiben die sachlichen Bedenken in der gegen die Darstel
lung der Generalintendanz beseitigt sind, erübrigt sich meine Anfrage
an den Verlag der Fackel. Ich werde, falls Sie mir nicht in etwa einer
Woche entgegenstehenden Bescheid geben, die mir von Ihnen in Vorschlag
gebrachte Antwort an die Generalintendanz absenden mit folgenden kleinen
Aenderungen, nämlich: in Zeile 1 werde ich schreiben: „Als Nachtrag zu
meinem Schreiben vom 16. April und gleichzeitig in Beantwortung Ihres
Briefes vom 24. April 1931 …“ und ferner in Zeile 18 hinter statt wie
bisher jetzt „durch Ihre Schreiben vom 10. und 24. April 1931 …“.


Ich glaube nicht, das durch das neuerliche Schreiben der Generalintendanz eine weitere Aenderung des von Ihnen vorgeschlagenen Textes
erforderlich geworden ist, möchte aber auf einen Punkt aufmerksam machen:


Wenn in dem § 7 Z. b. der „allgemeinen Bestimmungen für den Ge-


schäftsverkehr u.s.w.“ von Zusätzen, Kürzungen oder sonstigen Aende
rungen gesprochen wird, so ist nach den üblichen Auslegungsgebräuchen
der deutschen Rechtsprechung durch das dort „sonstige“ zum Ausdruck
gebracht, dass auch Zusätze und Kürzungen unter den Begriff der „Aen
derungen“ zu bringen sind. Demnach kann ich mich an sich der Rechts
auffassung nicht anschliessen, dass schon durch diese Fassung ein Ver
bot noch so geringer Streichungen ausge bracht drückt sei. Vielmehr müsste
eine rechtswirksame Ausschliessung jeglicher Streichungen neben den
Allgemeinen Bestimmungen meines Erachtens zum mindesten durch eine
Sonderabrede zwischen Verlag und Bühnenunternehmer getroffen worden
sein. Ich halte es für zulässig, dass eine solche Abrede auch
mündlich fixiert wird.


Was die Person, die die Briefe der Generalintendanz unterschrie
ben hat, anlangt, so war ich seinerzeit nur durch die schwer leser
liche Unterschrift auf den Gedanken gekommen, es könnte sich um Herrn
Direktor Curiel handeln. Ich hatte Herrn Dr. Laserstein so verstanden,
als ob er bei dem Versuche, sich mit Herrn Curiel in Verbindung zu
setzen, an dessen Stellvertreter gelangt sei, der seinerseits wiederum
im Auftrage und möglicherweise auf direkte Anweisung von DirektorCuriel gehandelt hätte. Inzwischen habe ich das Irrige dieser Annahme
bereits selbst eingesehen und auch die Unterschrift, die Scheffer lau
tet, entziffert. Ich glaube aber, dass für den augenblicklichen Stand
dieser Angelegenheit die Identifizierung jener Persönlichkeit keine
praktische Bedeutung mehr hat.


Mit der Bitte, mich Herrn Kraus ergebenst zu empfehlen,
zeichne ich


mit vorzüglicher Hochachtung
DrKatz


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