Sehr geehrter Herr Kollege!


In Sachen Kraus gegen Fiskus schreibt mir der General-Intendant der Preussischen Staatstheater folgendes:


„In Sachen des Herrn Karl Kraus teile ich Ihnen auf das Schrei
ben vom 15. d.Mts. mit, dass der Generalintendanz von der
Erteilung eines Wortregieauftrags an Ihren Herrn Mandanten
nichts bekannt ist. Auch die Leitung des Opernhauses am Platzeder Republik steht auf dem Standpunkt, dass die Mitarbeit
des Herrn Kraus sich in den bei Autoren üblichen Grenzen ge
halten und keineswegs eine Tätigkeit dargestellt hat, für
welche ein besonderes Honorar neben der Autoren-Tantième er
wartet werden konnte.


Dem Vernehmen nach wird Herr Karl Kraus in der kommenden
Woche eine Rücksprache mit Herrn Generalintendant Tietjen per
sönlich haben. Vielleicht klärt diese Aussprache den Tatbe
stand. Ob Sie im Hinblick hierauf die Einreichung der Klage
zurückstellen wollen, stelle ich Ihnen ganz anheim.“


Ich bitte um Nachricht, ob ich nunmehr Klage erheben soll
oder ob die Aussprache zwischen Herrn Tietjen und Herrn Kraus ir
gend ein günstiges Ergebnis gezeigt hat.


Hochachtungsvoll
Dr. Laserstein
Rechtsanwalt.


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