Sehr geehrter Herr Kollege!
In Sachen Kraus gegen Fiskus schreibt mir der General-Intendant der Preussischen
Staatstheater folgendes:
„In Sachen des Herrn Karl Kraus teile
ich Ihnen auf das Schrei
ben vom 15. d.Mts. mit,
dass der Generalintendanz von der
Erteilung eines Wortregieauftrags
an Ihren Herrn Mandanten
nichts bekannt ist. Auch die
Leitung des Opernhauses am Platzeder Republik steht auf
dem Standpunkt, dass die Mitarbeit
des Herrn Kraus sich in den bei Autoren üblichen
Grenzen ge
halten und
keineswegs eine Tätigkeit dargestellt hat, für
welche ein besonderes Honorar
neben der Autoren-Tantième er
wartet werden konnte.
Dem Vernehmen nach wird Herr
Karl Kraus
in der kommenden
Woche eine
Rücksprache mit Herrn Generalintendant Tietjen
per
sönlich
haben. Vielleicht klärt diese Aussprache den Tatbe
stand. Ob Sie im Hinblick
hierauf die Einreichung der Klage
zurückstellen wollen, stelle
ich Ihnen ganz anheim.“
Ich bitte um Nachricht, ob
ich nunmehr Klage erheben soll
oder ob die Aussprache zwischen Herrn Tietjen
und Herrn Kraus ir
gend ein günstiges Ergebnis
gezeigt hat.
Hochachtungsvoll
Dr. Laserstein
Rechtsanwalt.