Abschrift
Auf das gefl. Schreiben von 1. Mai 1931.
In der Angelegenheit „Perichole“ bitte ich, zunächst davon
Kennt
nis zu
nehmen, dass – wie aus der Fassung der Briefe eigentlich
eindeutig bereits zu entnehmen
war – die Auskunft, welche Sie
fälschlich als „falsch“ bezeichnen, von dem Unterzeichneten
selbst
erteilt worden ist. Der
Unterzeichnete ist der ständige Vertreter
des General-Intendanten und für
den gesamten Bereich der General-Intendanz zuständig.
In rechtlicher Beziehung möchte
ich im Augenblick nur erwidern,
dass Ihre Auslegung, die „Zusätze und Kürzungen“ zu den „Aende
rungen“ in Gegensatz stellt,
keineswegs anerkannt werden kann; es
kann doch keinem Zweifel
unterliegen, dass der Begriff „Aenderun
gen“ in dem Satze: „Zulässig sind
Aenderungen …“ die Gesamt
heit der im vorhergehenden Satze
angeführten Begriffe „Zusätze,
Kürzungen oder sonstige Aenderungen“ umfasst.
Wir sind uns aber wohl darüber
einig, dass die Frage der
Aenderungen im Augenblick nicht aktuell ist. Es ist mir auch von
der Leitung der Krolloper
mitgeteilt worden, dass weitere Striche
gegenüber der Aufführung, wie sie
in den letzten Wochen
vor sich
gegangen ist, gegenwärtig nicht beabsichtigt sind.
Im übrigen wird es mir sehr lieb
sein, wie in Aussicht gestellt,
von Herrn Kraus über die
Unzukömmlichkeiten im persönlichen
Verkehr, die er hier empfunden hat, informiert zu werden. Auch
der Herr
Generalintendant selbst würde besonderen Wert darauf
legen.
Ergebenst
i.V. Unterschrift