Abschrift.


In Sachen Kraus gegen Fiskus habe ich Ihr freundliches Schrei
ben vom 23. Mai 1931 meinem Mandanten weiter gegeben. Unter
ausdrücklicher Aufrechterhaltung seines Rechtsstandpunktes will
ich abwarten, wie die Unterredung zwischen Herrn Kraus
und Herrn Generalintendanten Tietjen verläuft.


Hochachtungsvoll
gez. Dr. Laserstein
Rechtsanwalt.


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