Sehr geehrter Herr Kollege!


Herr Kraus hat Ihre freundliche Mitteilungvom 8. Juni l.J. erhalten, aus der hervorgeht, dass Sie das
Schreiben der Generalintendanz vom 23. Mai l.J. erst am 8. Juni
beantwortet haben. Das Datum 23. Mai erfahren wir erst jetzt;
in der zuerst eingesendeten Abschrift des Briefes der General
intendanz war überhaupt kein Datum enthalten. Herr Kraus hat am
28. Mai knapp vor seiner Abreise von Ihnen telephonisch erfahren,
dass dieses Schreiben kurz vorher eingelangt sei und Sie haben
den Wunsch geäussert, es sogleich, das wäre also knapp nach dem
28. Mai zu beantworten. Die Unterredung mit dem Generalintendanten,
die an neutralem Ort geplant war, konnte infolge seiner Verhin
derung dann doch nicht stattfinden und es wurde mit Herrn Bronsgeest,
der der Unterredung beiwohnen sollte, von beiden Teilen vereinbart,
die Aufklärung, die der Herr Generalintendant erbeten hatte, einer
schriftlichen Darstellung der Vorfälle, die an Herrn Bronsgeest zu
leiten sei, vorzubehalten. Sowohl die etwaige Verzögerung der
Mitteilung des Schreibens der Generalintendanz (das immerhin
vielleicht erst am 28. Mai eingelangt ist), wie die jedenfalls ver
spätete Absendung der Antwort konnte einige Verwirrung stiften,
gewiss in dem Falle, dass die schriftliche Darstellung bereits ab
gegangen wäre, die sich unter anderem auf dieses Antwortschreiben
schon bezog, aber auch jetzt, da die Generalintendanz die irrige
Ansicht gewinnen könnte, dass Herr Kraus zu dem ursprünglichen Plan
einer Unterredung zurückkehren wollte, sodass sie statt der
schriftlichen Darlegung zunächst bloss Ihre Antwort in der Hand habe.
Die bald einlangende Darstellung wird ja darüber Klarheit schaffen.
Jedenfalls möchte Sie aber Herr Kraus dringend bitten, in Zukunft,
wenn ein anwaltlicher Schritt sich aus irgend welchen Gründen so sehr
verzögert, vorher anzufragen, ob sich an der Sachlage nicht inzwischen
etwas geändert habe.


Ausserdem möchte ich Sie bitten, freundlichst
Nachricht geben zu wollen, wie die Angelegenheit des „Abend“ (Vorwärts) steht, der ja die Berichtigung, wie Sie inzwischen erfahren
haben, damals, also wohl knapp vor Pfingsten, gebracht hat, und ob
es nicht möglich wäre, diese Berichtigung, die einen dreisten Zusatz
enthalten soll, ehestens an uns gelangen zu lassen.


Schliesslich erbitte ich Ihre freundliche Nachricht,
ob die Volksbühne ihrer Verpflichtung nachgekommen ist.


Mit bestem Dank und Empfehlungen des Herrn Kraus
in vorzüglicher kollegialer
Hochachtung


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