Sehr geehrter Herr Kollege!
Herr Kraus hat Ihre freundliche Mitteilungvom 8. Juni l.J. erhalten, aus der hervorgeht, dass Sie das
Schreiben der Generalintendanz vom 23. Mai l.J. erst
am 8. Juni
beantwortet haben. Das
Datum 23. Mai erfahren wir erst jetzt;
in der zuerst eingesendeten
Abschrift des Briefes der General
intendanz war überhaupt
kein Datum enthalten. Herr Kraus hat am
28. Mai knapp vor seiner Abreise
von Ihnen telephonisch erfahren,
dass dieses Schreiben kurz vorher eingelangt sei und Sie haben
den Wunsch geäussert, es
sogleich, das wäre also knapp nach dem
28. Mai zu beantworten. Die
Unterredung mit dem Generalintendanten,
die an neutralem Ort geplant war,
konnte infolge seiner Verhin
derung dann doch nicht
stattfinden und es wurde mit Herrn Bronsgeest,
der der Unterredung beiwohnen
sollte, von beiden Teilen vereinbart,
die Aufklärung, die der Herr Generalintendant erbeten hatte, einer
schriftlichen Darstellung der
Vorfälle, die an Herrn Bronsgeest zu
leiten sei, vorzubehalten. Sowohl
die etwaige Verzögerung der
Mitteilung des Schreibens der Generalintendanz (das immerhin
vielleicht erst am 28. Mai
eingelangt ist), wie die jedenfalls ver
spätete Absendung der Antwort
konnte einige Verwirrung stiften,
gewiss in dem Falle, dass die schriftliche Darstellung bereits ab
gegangen wäre, die sich unter
anderem auf dieses Antwortschreiben
schon bezog, aber auch jetzt, da
die Generalintendanz die irrige
Ansicht gewinnen könnte, dass Herr Kraus zu dem ursprünglichen Plan
einer Unterredung zurückkehren
wollte, sodass sie statt der
schriftlichen Darlegung zunächst
bloss Ihre Antwort in der Hand habe.
Die bald einlangende Darstellung
wird ja darüber Klarheit schaffen.
Jedenfalls möchte Sie aber Herr Kraus dringend
bitten, in Zukunft,
wenn ein
anwaltlicher Schritt sich aus irgend welchen Gründen so sehr
verzögert, vorher anzufragen, ob
sich an der Sachlage nicht inzwischen
etwas geändert habe.
Ausserdem möchte ich Sie bitten,
freundlichst
Nachricht geben
zu wollen, wie die Angelegenheit des „Abend“
(Vorwärts) steht, der ja die
Berichtigung, wie Sie inzwischen erfahren
haben, damals, also wohl knapp
vor Pfingsten, gebracht hat, und ob
es nicht möglich wäre, diese
Berichtigung, die einen dreisten Zusatz
enthalten soll, ehestens an uns
gelangen zu lassen.
Schliesslich erbitte ich
Ihre freundliche Nachricht,
ob die Volksbühne ihrer Verpflichtung
nachgekommen ist.
Mit bestem Dank und
Empfehlungen des Herrn Kraus
in vorzüglicher
kollegialer
Hochachtung