Hochgeehrter Herr!
Mit dem besten Dank für Ihre
freundliche Nachricht
möchte ich Sie bitten, das
folgende zu berücksichtigen. Herr
Karl Kraus
hat einen nach seinem wie meinem Dafürhalten klaren
Rechtsanspruch an die Berliner Staatstheaterverwaltung wegen der
vertraglich abgemachten Wortregie
für „Perichole“. Ganz unabhän
gig davon äußerte, wie
Sie, hochgeehrter Herr, mitteilten, der
Herr Generalintendant den Wunsch, über die Vorfälle, die sich ge
legentlich der
Einstudierung abgespielt haben, informiert zu wer
den. Die beiden
Angelegenheiten hängen insofern zusammen, als die
Bestreitung des Anspruchs eben
von einer Seite ausging, über de
ren Glaubwürdigkeit jener Bericht Auskunft gibt, den der HerrGeneralintendant zu erhalten wünschte. Herr Karl Kraus hatte sei
nerzeit keine
Veranlassung zu einer direkten Beschwerde, da das
ihm drohende Übel rechtswidriger
Streichungen abgewendet werden
konnte. Er war aber gern bereit, dem Herrn
Generalintendanten
die von ihm gewünschte
umfassende Auskunft über jene Vorfälle
und damit auch über die
Glaubwürdigkeit der Faktoren zu erteilen,
die die Generalintendanz vielfach falsch informiert haben. Da die
Zusammenkunft wegen Verhinderung
des Herrn Generalintendanten
nicht stattfinden konnte, wurde
einverständlich beschlossen, eine
schriftliche Darstellung der Vorfälle zu geben. Dieser nicht we
nig mühevollen und
zeitraubenden Arbeit hat sich Herr Karl Kraus
unterzogen und ich habe die schriftliche Darstellung am 19.VI.
an Sie, hochgeehrter Herr, verabredetermaßen abgehen lassen.
Wenn Sie nun mitteilen, daß Sie
erst eine geeignete Gelegenheit
abwarten wollen, um dem Herrn Generalintendanten
jene Darstellung
zu überreichen,
so ist zu befürchten, daß der oben erwähnte
Rechtsanspruch, wenngleich er
gewiß nicht veralten kann, insofern
alteriert wird, als manche
Aussagen, auf die es in einem etwaigen
Verfahren ankommen würde, nicht
mehr mit der erforderlichen Un
mittelbarkeit der Erinnerung abgegeben werden könnten, weil eben
manche Momente natürlicher Weise
in Vergessenheit geraten. Ich
möchte Sie deshalb ersuchen, die Gelegenheit, dem Herrn
Generalintendanten die Informationen zu übermitteln, die er ja doch ge
wünscht hat und die
vielleicht eine weitere juristische Verfol
gung der Sache ganz im
Sinne des letzten Schreibens der Generalintendanz
überflüssig machen würden, so bald als nur möglich her
beizuführen. Dabei
setze ich selbstverständlich voraus, daß der
Herr Generalintendant noch heute das Interesse und den Wunsch hat,
die Informationen
entgegenzunehmen, was allerdings der getroffe
nen Vereinbarung
entsprechen würde. Sollte aber irgendein Grund
bestehen, der Sie, hochgeehrter
Herr, zunächst verhindert, dem
Herrn Generalintendanten das Schriftstück zu überreichen, dann
erbitte ich Ihre gf. baldige
Nachricht, damit entweder eine di
rekte Anfrage bei der Generalintendanz Aufklärung bringt, ob
dort noch ein Interesse für die
seinerzeit erbetene Auskunft be
steht – wenn nicht, wäre die aufgewandte Mühe gewiß bedauerlich –,
und ob die direkte Übermittlung
des Schriftstücks an den HerrnGeneralintendanten
erwünscht ist; oder damit die Möglichkeit
geschaffen wird, den
aufrechterhaltenen Rechtsanspruch weiter zu
verfolgen.
Mit dem besten Dank im Voraus
und mit dem Ausdruck der
vorzüglichsten Hochachtung