Sehr geehrter Herr Doktor!
Es freut mich Ihnen die
Mitteilung machen zu können, dass ich
bereits Gelegenheit hatte,
dem Herrn Generalintendanten Tietjen die
Darlegung des Sachverhaltes in Sachen „Perichole“ vorzulegen. Der
Herr Generalintendant hat mit grossem Interesse davon Kenntnis
genommen
und lässt Herrn Krauss sehr danken. Es ist mir auch
gelungen, HerrnTietjen davon zu
überzeugen, dass eine nachträgliche Bezahlung für
Wort-Regie erfolgen müsse,
erstens von Rechts wegen und auch im In
teresse der
künftigen gedeihlichen Zusammenarbeit. Herr T.
hat mich
nun beauftragt, auf
dem Vermittlungswege die Ansprüche des Herrn
Krauss
festzulegen.
Ich spreche nun die persönliche Bitte aus, das Wort-Regie
honorar in
derselben Höhe – wie es Herr Krauss für
Darbietungen
in der Funkstunde erhält – im Interesse einer
schnellen Abwicklung
der
Angelegenheit auf 600.– M festsetzen zu dürfen. Ich wäre HerrnKrauss sehr dankbar, wenn er sich damit einverstanden erklären wollte.
Da ich dem Generalintendanten bereits diese Summe genannt habe, würde
dann einer raschen
Perfektuierung m.E. nichts mehr im Wege stehen und
somit die ganze
Angelegenheit seinen richtigen Abschluss finden.
Welche Schlüsse Herr Tietjen aus der Darlegung des Falles Curjel ziehen
wird, ist mir nicht bekannt,
da ich Ersteren nach der Lektüre nicht
mehr gesprochen habe. Jedoch
hat er mir – wie schon Eingangs erwähnt –
sagen lassen, dass ihm die
Kenntnisnahme ausserordentlich wertvoll
gewesen sei.
Ich schliesse mit einem
besonderen Grusse an
Herrn Krauss
und zeichne
als Ihr ergebener
Bronsgeest