Sehr geehrter Herr!
Ich bestätige mit vielem Dank
den Empfang
Ihres freundlichen
Schreibens vom 31. Juli, aus dem hervorgeht,
dass Sie dem Herrn Generalintendanten das Memorandum in Sachen
„Perichole“ bereits zur Kenntnis
gebracht haben. Was die nach
trägliche Bezahlung für die Wortregie anlangt, von der Sie sagen,
dass der Herr Generalintendant sich überzeugen liess, sie müsse
erfolgen „erstens von
rechtswegen und auch im Interesse der
künftigen gedeihlichen
Zusammenarbeit“, so möchte ich Wert darauf
legen, dass es Herrn Kraus selbstverständlich nur darauf ankommen
kann, dass der Rechtsstandpunkt
anerkannt wird, während keines
wegs die Meinung bestehen dürfte, dass eine Konzession wegen
einer künftigen gedeihlichen
Zusammenarbeit gemacht wird. An
dererseits würde ja auch Herr Kraus
niemals der Aussicht auf
ein
weiteres Zusammenarbeiten im Sinne Ihres Projektes einen
klaren Rechtsanspruch opfern,
selbst wenn das materielle Er
gebnis jener Zusammenarbeit diesen weit überwiegen könnte.
Dies ist Ihnen, sehr geehrter Herr, aus Ihrer persönlichen
Unterredung mit Herrn Kraus, der keine Tendenz verfolgt, seine
Offenbachbearbeitungen an Bühnen
auszuwerten, wohl hinreichend
bekannt. Ihr freundlicher Vorschlag, der auf Grund der Anre
gung der Generalintendanz erfolgt, auf dem
Vermittlungswege
die Ansprüche
auf das Wortregiehonorar festzulegen, geht nun
dahin, dass dieses Honorar in
derselben Höhe wie beim Rundfunk
bemessen werde. Dieser Vorschlag wird selbstverständlich akzep
tiert, was wohl auch
der vom Berliner Anwalt des Herrn Kraus
angemeldeten Forderung wie der
Meinung des Memorandums gemäss
ist. Es war von vorneherein nicht
anders gedacht. Entsprechend
der
Uebung beim Rundfunk (Gagenreduktion) würde sich sogar
das Honorar von dem von Ihnen
nominierten Betrag von 600 Mark
auf 550 Mark reduzieren. Dagegen müsste gleichfalls der Uebung
beim Rundfunk entsprechend die
Bezahlung jener Diäten erfolgen,
die durch solche Aufenthaltstage in Berlin erwachsen
sind, welche
auf ausdrücklichen
Wunsch der Kroll-Oper den Zwecken der Wort
regie gewidmet waren: ebenso selbstverständlich gehen von
diesem Tagen
jene ab, die bereits
durch die Wortregietätigkeit
vom
beim
Rundfunk
ihre
Honorierung gefunden haben. Herr Kraus hat im
Februar nach
der Rundfunksendung
von „Perichole“ (15. Februar) seinen
Ber
liner
Aufenthalt bis 21. verlängert: für diese Zeit werden
fünf Tage in Anrechnung gebracht.
Die Wortregietätigkeit setzte
wieder am 12. März ein; Herr Kraus traf für diese
Tätigkeit in
Berlin ein und hielt sich am 12., 13. und (nach einer Unter
brechung durch einen
Breslauer Aufenthalt) vom 19. bis 26.
(den Tag vor der Premiere) bereit
und führte sie auch, soweit
die widerstrebenden Kräfte es
zuliessen, durch. Von den Diäten
dieser zehn Tage wurden jedoch die für die ersten sieben vom
Berliner Rundfunk bezahlt, ebenso
auch die Reise nach Berlin
und zurück, die mithin
gleichfalls selbstverständlich nicht zu
berechnen ist. Es wären also im
ganzen die Diäten für acht
Tage
von der Kroll-Oper zu bezahlen, was entsprechend dem vom
Rundfunk festgesetzten Mass 240
Mark ausmacht. Die Gesamtsumme
beträgt daher 790 Mark, mit welchem Betrag ich mich namens
meines Mandanten einverstanden erkläre.
Herr Kraus erwidert Ihre freundlichen
Grüsse mit dem besten Dank.
Ich zeichne mit
vorzüglicher Hochachtung
Ihr ergebener