La Périchole


Sehr geehrter Herr!


Ich bestätige mit vielem Dank den Empfang
Ihres freundlichen Schreibens vom 31. Juli, aus dem hervorgeht,
dass Sie dem Herrn Generalintendanten das Memorandum in Sachen
Perichole“ bereits zur Kenntnis gebracht haben. Was die nach
trägliche Bezahlung für die Wortregie anlangt, von der Sie sagen,
dass der Herr Generalintendant sich überzeugen liess, sie müsse
erfolgen „erstens von rechtswegen und auch im Interesse der
künftigen gedeihlichen Zusammenarbeit“, so möchte ich Wert darauf
legen, dass es Herrn Kraus selbstverständlich nur darauf ankommen
kann, dass der Rechtsstandpunkt anerkannt wird, während keines
wegs die Meinung bestehen dürfte, dass eine Konzession wegen
einer künftigen gedeihlichen Zusammenarbeit gemacht wird. An
dererseits würde ja auch Herr Kraus niemals der Aussicht auf
ein weiteres Zusammenarbeiten im Sinne Ihres Projektes einen
klaren Rechtsanspruch opfern, selbst wenn das materielle Er
gebnis jener Zusammenarbeit diesen weit überwiegen könnte.
Dies ist Ihnen, sehr geehrter Herr, aus Ihrer persönlichen
Unterredung mit Herrn Kraus, der keine Tendenz verfolgt, seine
Offenbachbearbeitungen an Bühnen auszuwerten, wohl hinreichend
bekannt. Ihr freundlicher Vorschlag, der auf Grund der Anre
gung der Generalintendanz erfolgt, auf dem Vermittlungswege
die Ansprüche auf das Wortregiehonorar festzulegen, geht nun
dahin, dass dieses Honorar in derselben Höhe wie beim Rundfunk
bemessen werde. Dieser Vorschlag wird selbstverständlich akzep
tiert, was wohl auch der vom Berliner Anwalt des Herrn Kraus
angemeldeten Forderung wie der Meinung des Memorandums gemäss
ist. Es war von vorneherein nicht anders gedacht. Entsprechend
der Uebung beim Rundfunk (Gagenreduktion) würde sich sogar
das Honorar von dem von Ihnen nominierten Betrag von 600 Mark
auf 550 Mark reduzieren. Dagegen müsste gleichfalls der Uebung
beim Rundfunk entsprechend die Bezahlung jener Diäten erfolgen,
die durch solche Aufenthaltstage in Berlin erwachsen sind, welche
auf ausdrücklichen Wunsch der Kroll-Oper den Zwecken der Wort
regie gewidmet waren: ebenso selbstverständlich gehen von diesem Tagen
jene ab, die bereits durch die Wortregietätigkeit vom beim Rundfunk
ihre Honorierung gefunden haben. Herr Kraus hat im Februar nach
der Rundfunksendung von „Perichole“ (15. Februar) seinen Ber
liner Aufenthalt bis 21. verlängert: für diese Zeit werden
fünf Tage in Anrechnung gebracht. Die Wortregietätigkeit setzte
wieder am 12. März ein; Herr Kraus traf für diese Tätigkeit in
Berlin ein und hielt sich am 12., 13. und (nach einer Unter
brechung durch einen Breslauer Aufenthalt) vom 19. bis 26.
(den Tag vor der Premiere) bereit und führte sie auch, soweit
die widerstrebenden Kräfte es zuliessen, durch. Von den Diäten
dieser zehn Tage wurden jedoch die für die ersten sieben vom
Berliner Rundfunk bezahlt, ebenso auch die Reise nach Berlin
und zurück, die mithin gleichfalls selbstverständlich nicht zu
berechnen ist. Es wären also im ganzen die Diäten für acht
Tage von der Kroll-Oper zu bezahlen, was entsprechend dem vom
Rundfunk festgesetzten Mass 240 Mark ausmacht. Die Gesamtsumme
beträgt daher 790 Mark, mit welchem Betrag ich mich namens
meines Mandanten einverstanden erkläre.


Herr Kraus erwidert Ihre freundlichen
Grüsse mit dem besten Dank.


Ich zeichne mit


vorzüglicher Hochachtung
Ihr ergebener


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