Sehr geehrter Herr Kollege!
Ihr Schreiben vom 12. August und die beiden beige
legten
Vollmachten habe ich Herrn Kraus, der inzwischen verreiste,
nachgesandt. Er wird Ihnen
die Vollmachten wohl unterdessen schon
unterfertigt eingeschickt
haben oder es in den nächsten Tagen tun.
In den Angelegenheiten
selbst möchte ich Ihnen mit
teilen, dass ich mir
natürlich darüber klar war, dass Herr Hildenbrand
angeklagt werden muss und dass die allgemeine Bezeichnung des Prozes
ses, als gegen das Berliner
Tageblatt gerichtet, nur auf die in meinem
Verkehr mit Herrn Kraus
anerzogene Gewohnheit zurückzuführen ist. Ob
die Berichtigung selbst datiert war, weiss ich nicht, ich
glaube, dass es
nicht der
Fall war, doch geht wohl das Datum aus dem Schreiben aus
meiner Kanzlei hervor, dem die Berichtigung beigelegen war. Sollte das
Datum von Relevanz und die
Unterlassung ein Fehler gewesen sein, so
müsste man unter Umständen
die Berichtigung wiederholen. Ich bitte mir
das dann mitzuteilen.
Zur Sache Emil Ludwig:
Wohltätigkeitsvorlesungen als
solche waren wohl öfter auf Plakaten angezeigt, was doch als den Zweck
förderlich notwendig und
einwandfrei ist. Das ist aber gerade das
Gegenteil von einer angeblichen
Plakatierung, dass irgend jemandem ein
Betrag zugewendet wurde, solches ist natürlich nicht geschehen.
Der Unterschied im
Adjektivum „jede“ kommt also gar
nicht in Betracht, da Ludwig ja
behauptet, dass nachträglich auf
Plakaten renommiert wurde,
während blos, wie es sich gehört, die
Absicht, die Erträgnisse von
Vorlesungen, Kriegsfürsorgen oder
sonstigen Zwecken
zuzuwenden, angezeigt und die Abführung der Sum
me ordnungsgemäss
regelmässig ausgewiesen wurde. Oft ist eine sol
che Anzeige auf den Plakaten
nicht erschienen. Der Hinweis auf das
vorangegangene Lob der
literarischen Gesamtleistung kann nach mei
nem Dafürhalten um so
weniger wirken, als ja gerade die Unterschei
dung „als Charakter
verliert er die Partie“ die Absicht der
ethischen Herabsetzung
evident macht.
Ich bin mit vorzüglicher
kollegialer
Hochachtung