Sehr geehrter Herr Kollege!


Ihr Schreiben vom 12. August und die beiden beige
legten Vollmachten habe ich Herrn Kraus, der inzwischen verreiste,
nachgesandt. Er wird Ihnen die Vollmachten wohl unterdessen schon
unterfertigt eingeschickt haben oder es in den nächsten Tagen tun.


In den Angelegenheiten selbst möchte ich Ihnen mit
teilen, dass ich mir natürlich darüber klar war, dass Herr Hildenbrand
angeklagt werden muss und dass die allgemeine Bezeichnung des Prozes
ses, als gegen das Berliner Tageblatt gerichtet, nur auf die in meinem
Verkehr mit Herrn Kraus anerzogene Gewohnheit zurückzuführen ist. Ob
die Berichtigung selbst datiert war, weiss ich nicht, ich glaube, dass es
nicht der Fall war, doch geht wohl das Datum aus dem Schreiben aus
meiner Kanzlei hervor, dem die Berichtigung beigelegen war. Sollte das
Datum von Relevanz und die Unterlassung ein Fehler gewesen sein, so
müsste man unter Umständen die Berichtigung wiederholen. Ich bitte mir
das dann mitzuteilen.


Zur Sache Emil Ludwig: Wohltätigkeitsvorlesungen als
solche waren wohl öfter auf Plakaten angezeigt, was doch als den Zweck
förderlich notwendig und einwandfrei ist. Das ist aber gerade das
Gegenteil von einer angeblichen Plakatierung, dass irgend jemandem ein
Betrag zugewendet wurde, solches ist natürlich nicht geschehen.


Der Unterschied im Adjektivum „jede“ kommt also gar
nicht in Betracht, da Ludwig ja behauptet, dass nachträglich auf
Plakaten renommiert wurde, während blos, wie es sich gehört, die
Absicht, die Erträgnisse von Vorlesungen, Kriegsfürsorgen oder
sonstigen Zwecken zuzuwenden, angezeigt und die Abführung der Sum
me ordnungsgemäss regelmässig ausgewiesen wurde. Oft ist eine sol
che Anzeige auf den Plakaten nicht erschienen. Der Hinweis auf das
vorangegangene Lob der literarischen Gesamtleistung kann nach mei
nem Dafürhalten um so weniger wirken, als ja gerade die Unterschei
dung „als Charakter verliert er die Partie“ die Absicht der
ethischen Herabsetzung evident macht.


Ich bin mit vorzüglicher kollegialer
Hochachtung


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