Sehr geehrter Herr Kollege!


Ich bestätige Ihnen mit bestem Dank die Abschrift
en des gegen Hildenbrand eingereichten Strafantrages und der
gegen Emil Ludwig erhobenen Privatanklage. Ich habe davon Herrn
Kraus an seinen Urlaubsort berichtet und auch die Anfrage weiter
geleitet, ob der Verleger Rowohlt mitzuverklagen ist. Nach Einlan
gen der Antwort des Herrn Kraus werde ich Ihnen weiter berichten.


Ich persönlich habe gegen die Anklage des Verle
gers Rowohlt das Bedenken, dass er mit Leichtigkeit sagen kann,
von einem Autor wie Emil Ludwig ein Buch ungelesen zum Druck ge
geben zu haben, was dann zu seinen Freispruch wenigstens nach
österreichischem Gesetze führen müsste, da die Ehrenbeleidigung
ein Delikt ist, das dolus voraussetzt.


Ich pflege aus diesem Grunde, wenn ich eine andere
Person als den Beleidiger mitverklage, ein Vorverfahren einleiten
zu lassen, um ihre Aussage noch vor Erhebung der Anklage zu erfah
ren. Wenn sie aber die Aussage verweigert, so erhebe ich die Ankla
ge nur in dringenden Fällen, um nicht Herrn Kraus oder einen an
deren Klienten der Gefahr der Kostenersatzpflicht auszusetzen.


Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir
mitteilten, wie nach deutschen Gesetzen das Delikt behandelt
wird und was Sie in solchen Fällen zu tun pflegen.


Mit vorzüglicher kollegialer
Hochachtung


3