Sehr geehrter Herr Kollege!
Ich bestätige Ihnen mit bestem
Dank die Abschrift
en
des gegen Hildenbrand eingereichten Strafantrages und
der
gegen Emil Ludwig
erhobenen Privatanklage. Ich habe davon Herrn
Kraus an seinen
Urlaubsort berichtet und auch die Anfrage weiter
geleitet, ob der Verleger Rowohlt mitzuverklagen ist. Nach Einlan
gen der Antwort des Herrn Kraus werde ich
Ihnen weiter berichten.
Ich persönlich habe gegen die
Anklage des Verle
gers
Rowohlt das Bedenken, dass er mit Leichtigkeit
sagen kann,
von einem Autor wie
Emil Ludwig ein
Buch ungelesen zum Druck ge
geben zu haben, was dann zu
seinen Freispruch wenigstens nach
österreichischem Gesetze führen müsste, da die Ehrenbeleidigung
ein Delikt ist, das dolus
voraussetzt.
Ich pflege aus diesem Grunde,
wenn ich eine andere
Person als
den Beleidiger mitverklage, ein Vorverfahren einleiten
zu lassen, um ihre Aussage noch
vor Erhebung der Anklage zu erfah
ren. Wenn sie aber die Aussage
verweigert, so erhebe ich die Ankla
ge nur in dringenden Fällen, um
nicht Herrn Kraus
oder einen an
deren
Klienten der Gefahr der Kostenersatzpflicht auszusetzen.
Ich wäre Ihnen sehr verbunden,
wenn Sie mir
mitteilten, wie nach
deutschen Gesetzen das Delikt behandelt
wird und was Sie in solchen
Fällen zu tun pflegen.
Mit vorzüglicher kollegialer
Hochachtung