Sehr verehrter Herr Kollege!
Ihr Schreiben vom 5. September aus Wertheimam
Main habe ich Herrn Kraus, der noch immer auf Urlaub ist, bekannt
gegeben.
Ueber die Entschliessung, ob
Rowohlt mitzuver
klagen ist oder nicht, werde
ich Ihnen nach seiner Rückkehr Mittei
lung machen. Es fällt mir
aber ein, dass unter Umständen von Rowohlt
auch die Einwendung gemacht
werden könne, der Klageanspruch sei subjek
tiv verjährt.
Ich bitte Sie daher, die
Privatanklage gegen
Rowohlt unbedingt sofort zu überreichen, wenn sie
wegen der subjekti
ven Verjährungsfrist nicht mehr aufgeschoben werden kann. Wenn ein
Zwang zur sofortigen
Überreichung nicht besteht, so bitte ich Sie,
mir mitzuteilen, wann Sie
längstens im Besitze der definitiven Ent
schliessung des Herrn Kraus
sein müssen.
Mit herzlichen Grüssen und
vorzüglicher
kollegialer
Hochachtung
Ihr ergebener