Sehr verehrter Herr Kollege!


Ihr Schreiben vom 5. September aus Wertheimam Main habe ich Herrn Kraus, der noch immer auf Urlaub ist, bekannt
gegeben.


Ueber die Entschliessung, ob Rowohlt mitzuver
klagen ist oder nicht, werde ich Ihnen nach seiner Rückkehr Mittei
lung machen. Es fällt mir aber ein, dass unter Umständen von Rowohlt
auch die Einwendung gemacht werden könne, der Klageanspruch sei subjek
tiv verjährt.


Ich bitte Sie daher, die Privatanklage gegen
Rowohlt unbedingt sofort zu überreichen, wenn sie wegen der subjekti
ven Verjährungsfrist nicht mehr aufgeschoben werden kann. Wenn ein
Zwang zur sofortigen Überreichung nicht besteht, so bitte ich Sie,
mir mitzuteilen, wann Sie längstens im Besitze der definitiven Ent
schliessung des Herrn Kraus sein müssen.


Mit herzlichen Grüssen und vorzüglicher
kollegialer Hochachtung
Ihr ergebener


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