Sehr geehrter Herr Kollege!
Herr Kraus hat mir Ihre
Mitteilung gezeigt,
dass Emil Ludwig die
örtliche Unzuständigkeit des BerlinerGerichtes bestreitet, mit
der Begründung, es sei sein Buch:
„Geschenke des Lebens, ein
Rückblick“ nicht mehr im VerlagRowohlt, sondern in einem
anderen Verlag. Zu dieser Behauptung
teile ich Ihnen das Folgende mit.
Ich habe am 18. November 1931
an
die Paul Zsolnay
Verlag Ges.m.b.H. einen Brief gerichtet,
in dem
ich mit Rücksicht auf die Herrn Kraus zur Kenntnis gekom
menen Tatsache, das
Buch
Emil Ludwig’s sei
von diesem Verlag
übernommen worden, verlangte,
dass wegen der gegen Herrn Kraus
gerichteten Beleidigung der
Weitervertrieb des Buches unter
lassen oder die Herrn Kraus
betreffende Stelle entfernt werde.
Der Zsolnay
Verlag erwiderte darauf, dass er zwar in Aussicht
genommen habe, die Bestände Rowohlts an Büchern von Emil Ludwig
zu übernehmen, dass dies aber
bisher noch nicht geschehen sei.
Ich übersende Ihnen eine
Abschrift meines
Briefes an den Zsolnay Verlag und dessen Antwort, da Sie sie
vielleicht benötigen.
Ich zeichne mit herzlichen
Grüssen und
vorzüglicher
kollegialer Hochachtung
Ihr
ergebener
2 Beilagen.