Sehr geehrter Herr Kollege!
In Sachen Kraus ./. Ludwig übersende ich Ihnen
anliegend
1) Abschrift des Beschlusses des Amtsgerichts Berlin-Mittevom 4. Dezember 1931.
2) Abschrift meiner sofortigen
Beschwerde an das AmtsgerichtBerlin-Mitte vom 12.
Dezember 1931.
3) Abschrift des Beschlusses des Landgerichts I, Berlin,vom 28. Dezember 1931.
Die Entscheidung des Landgerichts I
Berlin ist endgültig, da
nach §
310, Abs. 2 StPO. in diesem Fall die Anfechtung durch weitere
Beschwerde versagt ist.
Mit vorzüglicher
kollegialer
Hochachtung
und
herzlichen Grüßen
Dr. Katz
Rechtsanwalt.