Sehr geehrter Herr Kollege!


In Sachen Kraus ./. Ludwig übersende ich Ihnen
anliegend


1) Abschrift des Beschlusses des Amtsgerichts Berlin-Mittevom 4. Dezember 1931.


2) Abschrift meiner sofortigen Beschwerde an das AmtsgerichtBerlin-Mitte vom 12. Dezember 1931.


3) Abschrift des Beschlusses des Landgerichts I, Berlin,vom 28. Dezember 1931.


Die Entscheidung des Landgerichts I Berlin ist endgültig, da
nach § 310, Abs. 2 StPO. in diesem Fall die Anfechtung durch weitere
Beschwerde versagt ist.


Mit vorzüglicher kollegialer
Hochachtung
und herzlichen Grüßen
Dr. Katz
Rechtsanwalt.


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