Auf Ihre an den Verlag „Die Fackel“ gerichteteAnfrage erwidere ich im Vollmachtsnamen:


Die erste Frage, wie der Verlag „Die Fackel“ in
den Besitz des Bildes mit der Unterschrift „Rothschilds Dagger –
nur Zweiter!“ Photo Rübelt gelangt ist, muss nicht beantwortet
werden. Ihr Interesse kann zum Teil befriedigt werden, wenn Sie sich
unter den Zeitschriften, denen Sie das Bild überlassen haben, eine
aussuchen.


Ihre zweite Frage, von wem das Re duktionsrecht produktionsrecht
erworben wurde, wird von mir fachgemäss dahin beantwortet, dass ein
solches Reproduktionsrecht zwar von den oben erwähnten Zeitschrif
ten zu erwerben war, keineswegs vom Verlag „Die Fackel“, der es zur
Zitierung in einem bestimmten Zusammenhang frei stand. Ueber die
Gründe dieser Befugnis gibt Ihnen auf Wunsch der Wortlaut des ein
schlägigen Gesetzes und der Judikatur Auskunft, namentlich die Entscheidung vom 12. April 1915 GZ Kr I 44/15, die einen analogen Fall
der Reproduktion einer Photografie durch „Die Fackel“ betraf.


Hochachtungsvoll


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