Auf Ihre an den Verlag „Die
Fackel“ gerichteteAnfrage erwidere ich im Vollmachtsnamen:
Die erste Frage, wie der Verlag „Die Fackel“ in
den Besitz des Bildes mit der
Unterschrift „Rothschilds Dagger –
nur Zweiter!“ Photo Rübelt gelangt ist, muss nicht beantwortet
werden. Ihr Interesse kann zum
Teil befriedigt werden, wenn Sie sich
unter den Zeitschriften, denen
Sie das Bild überlassen haben, eine
aussuchen.
Ihre zweite Frage, von wem das
Re
duktionsrecht
produktionsrecht
erworben wurde, wird von mir
fachgemäss dahin beantwortet, dass ein
solches Reproduktionsrecht zwar
von den oben erwähnten Zeitschrif
ten zu erwerben war, keineswegs
vom Verlag „Die Fackel“, der es zur
Zitierung in einem bestimmten
Zusammenhang frei stand. Ueber die
Gründe dieser Befugnis gibt Ihnen auf Wunsch der Wortlaut des ein
schlägigen Gesetzes und der
Judikatur Auskunft, namentlich die Entscheidung vom 12. April 1915
GZ Kr I 44/15, die einen analogen Fall
der Reproduktion einer
Photografie durch „Die Fackel“ betraf.
Hochachtungsvoll