Sehr geehrter Herr Kollege!
In dieser Angelegenheit hat sich
Ihr Schreiben
vom 9. Februar mit meinem Schreiben vom 10. Februar 1932 gekreuzt.
Wenn auch die Erfolgsaussichten
einer Beschwerde gegen den Ein
stellungsbeschluss gering sein
mögen, so wäre ich doch dafür
eine solche Beschwerde zu machen, wenn sie nicht vielleicht
grosse Kostenersatzpflicht zur
Folge hätte.
Ich bin mit herzlichen
Grüssen und vorzüglicher
kollegialer Hochachtung
Ihr
ergebener