Sehr geehrter Herr Kollege!


In dieser Angelegenheit hat sich Ihr Schreiben
vom 9. Februar mit meinem Schreiben vom 10. Februar 1932 gekreuzt.
Wenn auch die Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen den Ein
stellungsbeschluss gering sein mögen, so wäre ich doch dafür
eine solche Beschwerde zu machen, wenn sie nicht vielleicht
grosse Kostenersatzpflicht zur Folge hätte.


Ich bin mit herzlichen Grüssen und vorzüglicher
kollegialer Hochachtung
Ihr ergebener

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