Sehr geehrter Herr Kollege!


In dieser Sache hat das Gericht die sofortige Beschwerde
vom 15. Februar 1932 zurückgewiesen, aus den in der anliegend
übersandten Abschrift des Beschlusses vom 12. April 1932 er
sichtlichen Gründen.


Mit herzlichen Grüssen
Ihr sehr ergebener
Katz


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