Sehr geehrte Herren!


Selbstverständlich entsprechen wir gerne Ihrem
Wunsche und senden Ihnen anbei die Kopien unserer Briefe
vom 27. und 29. Februar an das Deutsche Landestheater inPrag.


Prinzipiell möchten wir nur noch betonen, dass wir
selbstverständlich auch weiterhin in allen Fällen, in
welchen wir von Ihnen ersucht werden, das geistige Recht
des Herrn Kraus zu verteidigen, Sie von der Art und Weise
in der wir dies tun, auf Ihren Wunsch in Kenntnis setzen
werden. Dass unsere Bemühung dabei weit über den rein
rechtlichen Rahmen hinausgehen wird, haben wir in unserem
letzten Brief schon betont. Der rein rechtliche Rahmen
ist ja von Ihnen selbst in Ihrem Brief vom 16. Februaran das Deutsche Theater in Prag dahingehend präzisiert
worden, dass der Autor nach dem vorhandenen Vertrag keinen
anderen geistigen Anspruch habe, als den, auf die Unver
sehrtheit der Quantität des von ihm für die Aufführung
eingerichteten Textes. Wir sehen aber in der Verbindung
mit Karl Kraus und seinen Texten zu Offenbach keineswegs
nur ein geschäftliches Ausbeutungsobjekt, dessen Ausbeutung
also lediglich den Normen eines abgeschlossenen Vertrages
zwischen Autor und Verlag unterliegt, sondern eine Aufgabe,
die weit über diesen engen Bezirk hinausgeht und zu deren
Erfüllung der Unterzeichnete hofft, sich Herrn Kraus gegen
über genügend legitimiert zu haben. In diesem Sinne allein
und keineswegs den Buchstaben unseres Vertrages nach wollen
wir bemüht bleiben im Rahmen des Möglichen Herrn Kraus bei
der Durchsetzung seiner künstlerischen und persönlichen
Forderungen an die Hand zu gehen. Nehmen Sie diese Erklärung
bitte als Grundlage unserer weiteren Zusammenarbeit und
zugleich als Erklärung dafür, dass wir Ihren Vorschlag,
auf den weiteren Vertrieb der Offenbach-Bearbeitungen zu
verzichten, nicht annehmen können.


Mit vorzüglicher Hochachtung
[Unterschrift]