Sehr geehrte Herren!
Selbstverständlich entsprechen
wir gerne Ihrem
Wunsche und
senden Ihnen anbei die Kopien unserer Briefe
vom 27. und 29. Februar an das Deutsche
Landestheater inPrag.
Prinzipiell möchten wir nur noch
betonen, dass wir
selbstverständlich auch weiterhin in allen Fällen, in
welchen wir von Ihnen ersucht
werden, das geistige Recht
des
Herrn Kraus zu verteidigen, Sie von der Art und
Weise
in der wir dies tun, auf
Ihren Wunsch in Kenntnis setzen
werden. Dass unsere Bemühung dabei weit über den rein
rechtlichen Rahmen hinausgehen
wird, haben wir in unserem
letzten Brief schon betont. Der rein rechtliche Rahmen
ist ja von Ihnen selbst in Ihrem
Brief vom 16. Februaran das Deutsche Theater in
Prag dahingehend präzisiert
worden, dass der Autor nach dem vorhandenen Vertrag keinen
anderen geistigen Anspruch habe,
als den, auf die Unver
sehrtheit der Quantität des von ihm für die Aufführung
eingerichteten Textes. Wir sehen
aber in der Verbindung
mit Karl Kraus und seinen Texten zu Offenbach keineswegs
nur ein geschäftliches
Ausbeutungsobjekt, dessen Ausbeutung
also lediglich den Normen eines
abgeschlossenen Vertrages
zwischen Autor und Verlag unterliegt, sondern eine Aufgabe,
die weit über diesen engen Bezirk
hinausgeht und zu deren
Erfüllung
der Unterzeichnete hofft, sich Herrn Kraus gegen
über genügend
legitimiert zu haben. In diesem Sinne allein
und keineswegs den Buchstaben
unseres Vertrages nach wollen
wir
bemüht bleiben im Rahmen des Möglichen Herrn Kraus
bei
der Durchsetzung seiner
künstlerischen und persönlichen
Forderungen an die Hand zu gehen. Nehmen Sie diese Erklärung
bitte als Grundlage unserer
weiteren Zusammenarbeit und
zugleich als Erklärung dafür, dass wir Ihren Vorschlag,
auf den weiteren Vertrieb der Offenbach-Bearbeitungen zu
verzichten, nicht annehmen
können.
Mit vorzüglicher
Hochachtung
[Unterschrift]