Sehr geehrte Herren!
Ein Herr Hans Költzsch sagt in der
offiziellen Programmschrift des Essener Stadttheaters, die wir
am 10. März erhalten haben,
über „Madame L’Archiduce“ auf
Seite 6:
„‚Madame Erzherzog‘ steht spät genug in der Reihe
von Offenbachs Werken, dass seinem Schöpfer nicht
gelegentlich Routine und
Handwerk durchging: der
(noch
immer reizvolle) Leerlauf ganzer Stücke,
Couplets, Chöre, melodischer
Floskel, Kadenzwendungen
ist
nicht zu verkennen –“.
Diese in entsprechendem Deutsch
vorgebrachte
Dreistigkeit
gegen ein Werk, dem derselbe Betrachter mit Recht
Mozartrang zuerkennt, ist für uns
nur durch die freilich i
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hohe
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Grade überraschende Fussnote beträchtlich, welche in
dem folgenden Satz besteht, aus
dem klar hervorgeht, dass die
Essener Bühne diese undiskutierbare Meinung in
die
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[¿¿¿¿¿¿¿¿¿]
Tat umzusetzen gewagt hat. Die Fussnote lautet:
sprechende
„und wurde in
der Essener Erstaufführung durch
geschickte Kürzungen auf
ein erträgliches Mass
reduziert.“
Auf Seite 7 desselben Artikels spricht der
Herr Költzsch davon, dass ein von ihm anerkannter
Wert
des Werkes „uns durch die
beiden Schlusstücke frivolisiert
erscheinen muss“.
Diese Dreistigkeit hat unverkennbar gleich
falls ihre Umsetzung in eine
dramaturgische Tat gefunden, denn
auch zu ihr bemerkt man eine Fussnote, die wörtlich lautet:
„Ein Grund
für die in Essen vorgenommene Aenderung:
die Operette mit einem Zurückgreifen auf ein
Ensemble
des ersten
Aktes zu schliessen.“
Ich ersuche Sie, mir durch
den Boten, der
diesen Brief
überbringt, den Vertrag zu übersenden, den Sie mit
der Essener Bühne abgeschlossen haben. Ich zweifle nicht,
dass
die Prüfung dieses
Vertrages ergeben wird, dass er mit unserer
Vereinbarung, den Bühnen
aufzuerlegen, dass Aenderungen im
Text oder in der Musik nicht
ohne Zustimmung des Herrn KarlKraus vorgenommen
werden dürfen, im Einklang ist.
Ich zweifle auch nicht, dass
Herr Dr.Heinsheimer, als er am 5.
März mit uns über die Essener Auf
führung und insbesondere über ein
in der Programmschrift ver
öffentlichtes Szenenbild in
positivstem Sinn sprach, von dem
Geständnis des Vertragsbruchs, das in der Programmschrift abge
legt wird, nichts gewusst hat,
weil er den Artikel noch nicht
gelesen hatte.
Wenn Sie, wie wir
selbstverständlich von
vorneherein gerne annehmen, es nicht unterlassen haben, die
Bühne entsprechend unserer Vereinbarung vertraglich zu
binden,
so werden Sie die
Konsequenz zu ziehen haben, gegen die Bühne
vorzugehen.
Unter allen Umständen behalten wir uns den eigenen
Schritt nach dem
Urheberrecht gegen die Essener Bühne vor,
an
die wir uns bereits in
diesem Sinne telegraphisch gewendet haben.
In vorzüglicher Hochachtung