Sehr geehrter Herr Kollege!
Mit Beziehung auf Ihr Schreiben vom 21. ds. und unsere
telefonische Besprechung
bitte ich Sie, folgendes zur Kenntnis
zu nehmen:
Ueber Verlangen Ihres
Mandanten Herrn Karl Kraus er
klärt sich meine Mandantin
die Universal-Edition A.G. damit
einverstanden, dass die
zwischen der Universal-Edition A.G.
und Herrn Karl Kraus bestehenden Verträge mit heutigem Tage
als aufgelöst zu gelten
haben.
Voraussetzung der
Wirksamkeit dieser Erklärung ist,
dass Herr Franz Mittler binnen 8 Tagen, das ist bis 4. Juni,
zu meinen Händen die
Erklärung abgibt, dass er mit dieser Auf
lösung einverstanden ist.
Soweit noch aus bestehenden
Bühnenaufführungsverträgen
Tantièmen bei meiner Mandantin eingehen
sollten, werden die
selben ordnungsmässig, im Sinne der bisher bestehenden Abmachungen,
mit Herrn Karl Kraus verrechnet.
Es kann sich hier nur um die
Städte Prag, Düsseldorf
und Stettin handeln. Das Stadttheater in Essen hat das Material
bereits
zurückgeschickt, sodass dort keine weiteren Auf
führungen mehr statt finden
können. Mit Mannheim besteht ein
Bühnenaufführungsvertrag
über „Perichole“. Ueber Verlangen
des Herrn Karl Kraus ist meine Mandantin bereit, Unterhand
lungen mit Mannheim einzuleiten, um diesen Bühnenaufführungs
vertrag zur
Stornierung zu bringen.
Sollte eine Stornierung
nicht gewünscht werden oder
nicht erlangbar sein, so wird meine Mandantin die eingehenden
Tantièmen sowie alle anderen
eingegangenen Tantièmen mit Herrn
Karl Kraus verrechnen. Mit Rücksicht auf diese Erklärungen
meiner Mandantin sehe ich davon ab, zu den Ausführungen des
Schreibens,
welches Ihr Herr Mandant unter dem 20. Mai
an Sie
gerichtet
hat, Stellung zu nehmen.
Ihrer Rückäusserung
entgegensehend zeichnet mit
kollegialer Hochachtung
Dr. Gustav Scheu