Dortmund, den 27. Juni 1932.


S./I.


Strafsache Schulz-Dornburg
28 J 2377/32


Gegen die Verfügung vom 23. ds.Mts. legen
wir zunächst
Beschwerde im Dienstaufsichtswege
ein.


Ich bitte aber höflichst darum, die Angelegenheit
zunächst noch nicht dem Herrn Generalstaats
anwalt vorzulegen. Ich habe mich zunächst mit
dem in Wien wohnenden Kollegen, der der Ver
treter der juristischen Interessen des Herrn
Karl Kraus ist, in Verbindung setzen müssen,
und warte seine Anweisung darüber ab, ob der
Beschwerde nun Folge gegeben werden soll, oder
ob der Weg der Privatklage gleich beschritten
werden soll.


gez. Elias.
Rechtsanwalt.


Dem
Herrn Oberstaatsanwalt,
Essen-Ruhr


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