Sehr geehrter Herr Kollege!


Ihr Schreiben vom 27. Juni 1932 habe ich bis heute
nicht beantwortet, weil ich es dem verreisten Herrn Kraus
nachsenden musste und seine Meinung einholen wollte. Er
wünscht die Angelegenheit nach seiner Rückkehr, die in ein
paar Tagen erfolgen wird, genauer mit mir zu besprechen,
weshalb ich Sie bitte, mir bekanntzugeben, bis zu welchem
Termine Sie äusserstens im Besitze der Weisung sein müssen,
ob Sie die Privatanklage einbringen sollen oder nicht.


Ich zeichne mit kollegialer Hochachtung


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