Sehr geehrter Herr Kollege!


Ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 6. Juli 1932
und teile Ihnen hierdurch mit, dass eine besondere Frist jetzt nur
noch in Bezug auf die Verjährung läuft die 5 Jahre beträgt.


Mit koll. Hochachtung!
Elias
Rechtsanwalt.


3