Sehr geehrter Herr College!
Herr Kraus möchte, ehe er in dieser Angelegenheit
weitere Entschlüsse fasst, Ihre
Ansicht hören, ob Sie die
Privatanklage für absolut sicher halten und nicht der Mei
nung sind, dass die Abweisung der
Staatsanwaltschaft, die
öffentliche Anklage zu erheben,
die Richter zu Gunsten der
Gegenseite beeinflussen könnte. Ich wäre Ihnen
auch sehr
verbunden, wenn Sie mir
Ihre Rechtsansicht über diese Geset
zesverletzungen bekanntgäben;
denn obwohl ich der Ansicht
bin,
dass sich die Gegenseite keinesfalls darauf
berufen
könnte, es seien
solche Veränderungen vorgenommen worden,
die ihr nach Treu und Glauben
gestattet gewesen seien, so möchte
ich doch zu diesem Punkte auch die Ihrige hören.
Mit vorzüglicher kollegialer
Hochachtung