Berliner Börsen-Courier, 23.4.1926Arbeiter-Zeitung, 20.7.1926Die StundeNeues Wiener Journal, 3.10.1926Arbeiter-ZeitungNeues Wiener Abendblatt, 18.6.1927Neues Wiener Tagblatt, 15.12.1927Arbeiter-Zeitung, 22.7.1926Die Stunde, 20.7.1926Bekessy’s RevolverDie FackelNeue Freie Presse, 2.12.1927


Sehr geehrter Herr Kollege!


Dem im Schreiben vom 10. Juni 1932 ausge
sprochenen Wunsche entsprechend, übersende ich Ihnen:


1.) Ein Blatt der Nummer des ‚Neuen WienerAbendblattes‘ vom 18.6.1927, mit dem Bericht, dass gegen
Bekessy ein neuer Steckbrief wegen des Verdachtes der Er
pressung erlassen wurde. Vorher war schon ein Steckbrief
gegen Bekessy erlassen worden, als er sich noch in Paris
befand.


2.) Ein Blatt des ‚Neuen Wiener Tagblattes‘vom 15. Dezember 1927, mit einem Bericht des Ehrenbeleidigungs
prozesses des Herrn Bekessy gegen seinen früheren Redakteur
Ernst Spitz, wegen der Broschüre des letzteren ‚Bekessy’sRevolver‘, in der erpresserische Handlungen Bekessys behaup
tet wurden, und


3.) diese Broschüre selbst.


4.) Ein Abendblatt der ‚Neuen Freien Presse‘vom 2. Dezember 1927, mit einer Wiedergabe des Plaidoyers des
Staatsanwaltes im Prozess gegen Forda und O’Brien, die Ge
hilfen Bekessys bei seinen Erpressungen. Beide wurden ver
urteilt.


Aus den drei Berichten sind wohl zur Ge
nüge die erpresserischen Handlungen Bekessys nachzuweisen.


Nun zur Tätigkeit des Herrn Kuh.


Ich übersende Ihnen:


5.) Einen Bericht des ‚Neuen Wiener Journals‘ vom3. Oktober 1926 über einen Vortrag Anton Kuh’s im WienerKonzerthaussaal und mache Sie besonders auf die Stelle auf
merksam: „Und jetzt begann dieser Feldzug der Bübereien, als
dessen Generalissimus ich mich Ihnen vorstelle!“ Der
Generalissimus der Bübereien ist natürlich identisch mit
einem Söldling des Erpressers, der diese Bübereien als literari
sche Garnitur des Handwerks wie als Racheakt gegen den Ent
hüller des Handwerks gebraucht hat. Mit dem Zuruf Erpresser-
Söldling soll Kuh auch wiederholt in Berlin reguliert und
einmal auch aus dem Sportpalast hinausgeworfen worden sein,
ohne dass er eine Beleidigungsklage eingebracht hat. Ich würde
empfehlen, um einen etwaigen Versuch, das Wort Erpresser-
Söldling dahin zu deuten, dass es die Bezeichnung für einen
Menschen sei, der an den Erpressungen teil hatte, damit zu pa
ralisieren, dass es sich klarer Weise um den „Söldling eines
Erpressers“ handelt, also einem Menschen, der faktisch aber
auch wissentlich seinen Sold von einem Erpresser aus erpres
serischem Gewinn bezogen hat, dem er literarisch die Mauer
machte. Ueber die Herkunft dieses Gewinnes, die eine notorische
war, war er mindestens durch die Fackel, die er ja bekämpft,
also wohl gelesen hat, informiert.


6.) Die Abschrift eines Protokolles im Verfahren wegen
Verletzung des Urheberrechtes, dass beim Strafbezirksgericht Iin Wien zur G.Z. U 12 71/26/17 am 16. Oktober 1926 aufgenommen
wurde. Ich verweise hauptsächlich auf die blau unterstrichenen
Stellen.


7.) Man hat Bekessy unter anderen Erpressungen auch solche
mit Eingreifen ins Privatleben vorgeworfen. Der Artikel AntonKuh, veröffentlicht in der ‚Stunde‘ vom 23.4.1926, stellt eine
versteckte Verteidigung dieser Methode dar.


Ferner übersende ich Ihnen:
8.) Eine Erklärung der Redakteure der ‚Stunde‘ vom 20.7.
1926 mit einer Stellungnahme der Behauptung der ‚Arbeiter-Zeitung‘, dass der Betrieb der Bekessy-Blätter direkt auf Er
pressungen aufgebaut ist und die Antwort des Herrn Austerlitz
in zwei Artikeln der ‚Arbeiter-Zeitung‘ vom 20. Juli 1926
Beilage 9). Dazu ist zu bemerken, dass die ‚Stunde‘ immer
einen Tag vordatiert ist, also die Nummer vom 20. Juli 1926
schon am 19. Juli 1926 erschienen ist.


10.) Einen Artikel der ‚Arbeiter-Zeitung‘ vom 22. Juli1926.


Zur Charakterisierung des Herrn Kuh mögen
Ihnen vielleicht die folgenden Belege dienlich sein:
11.) Ein Artikel des ‚Berliner Börsen-Courier‘ vom23. April 1926 von Emil Faktor über die Sprechart des Herrn
Kuh, der wohl einen Schluss auf seine Gesinnung zulässt.


12.–15.) Zwei Briefe eines Julius Thumann, Wien XIII.,Esslergasse 26 und eine Abschrift eines Briefes des Herrn
Kuh an Herrn Thumann vom 19.10.1913, betreffend den Vorwurf
der Zechprellerei.


16.) Den Durchschlag meines Schreibens vom 31. August 1926
an Herrn Kraus mit dem Bericht über eine Unterredung mit Herrn
Austerlitz, bei der mir dieser von einem Brief des Herrn
Bleichröder, des Gatten der Schauspielerin Orska, Mitteilung
machte, dessen Inhalt Sie aus dem Durchschlag ersehen. [¿¿]
hatte die Schamlosigkeit, für das Sekretariat Anton Kuh einen
Herrn A.… zeichnen zu lassen, was gewiss charakteristisch
für einen Selbstentwurf ist, der sich jetzt vom
Gericht eine bürgerliche Ehre attestieren lassen will. Das
Parasitentum des Herrn Kuh ist nicht nur notorisch, sondern
von ihm selbst zur Charge gemacht worden, die in von ihm
fabrizierten Anekdoten eine Rolle spielt. Ueber diese Tat
sache könnten Sie mich und Herrn Bleichröder als Zeugen
führen.


17./18.) Sende ich Ihnen die überlassenen Zeitungs
Nummern zurück.


Für die Tatsache, dass Herr Kuh den Er
pressungsgeschäften des Herrn Bekessy die literarische
Fassade lieferte, könnten auch Herr Kraus und ich selbst
als Zeugen geführt werden.


Trotz genauer Durchsicht der Akten gegen
Bekessy habe ich nichts weiter gefunden, was die Person des
Kuh angeht und mit dem gegebenen Beweisthema zusammenhängt.
Ich glaube aber, dass bei entsprechend grosser Aufmachung
dieses Materials in einem Schriftsatz das Gericht schon den
richtigen Eindruck von der Sache empfangen wird. Wichtig
wären Hinweise auf seine Gastrolle als ständiger Passagier
des Luxushotels Adlon in Berlin, die zu seiner notorischen
Schnorrerwirksamkeit in augenfälligem Kontrast steht, am
Platze. Es wäre geraten, das Ehepaar Adlon als Zeugen zu
führen, ob und in welchem Ausmasse Herr Kuh für die Miete
aufkommt.


Ich muss Sie bitten, mir sämtliche über-
lassenen Belege (ausgenommen die Broschüre ‚Bekessy’sRevolver‘) wieder zurückzustellen, da ich sie nur in einem
Exemplar habe. Wenn es notwendig wäre, sie dem Gerichtsakt
anzuschliessen, müssten Sie beglaubigte Abschriften machen
lassen.


Ich zeichne mit vorzüglicher kollegialer
Hochachtung
als Ihr ergebener


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