Sehr geehrter Herr Lorre!


Wie Sie wissen, war Ihre am 8. Mai 1933
eingegangene Schuld an mich am 15. Oktober 1933 fällig. In
Berücksichtigung des Briefes Ihrer Frau Gemahlin vom10. Oktober 1933 habe ich unterlassen, die Schuld einzumahnen,
in der sicheren Annahme, Sie würden die Angelegenheit von
Hollywood aus bald regeln. Die wirtschaftlichen Verhältnisse
in Oesterreich zwingen mich (und die Tatsache, dass Sie nun
mehr ein Engagement haben, lässt mich diesen Zwang nicht so
drückend empfinden), Ihnen in Erinnerung zu bringen, dass Sie
mir vor einigen Monaten durch Herrn K. sagen liessen, Sie wür
den in nächster Zeit die bei mir gemachte Schuld von S 3.000.–
samt Zinsen berichtigen. Leider habe ich seither nie von
Ihnen eine Nachricht über die Sache erhalten. Ich muss Sie
also leider ersuchen, den geschuldeten Betrag ehestens einzu
senden, weil ich ihn dringend benötige und sonst den Garanten
zur Bezahlung der Schuld und der Zinsen heranziehen müsste, was
mir und sicher auch Ihnen peinlich wäre und überdies gewiss
für ihn Schwierigkeiten mit sich bringen könnte. Seien Sie ver
sichert, dass ich selbst diese Mahnung nicht ergehen liesse,
wenn die Angelegenheit nicht dringend wäre.


Ich habe Herrn K. davon Mitteilung gemacht,
dass ich diesen Brief an Sie absenden müsse. Er ersuchte mich,
Sie bei dieser Gelegenheit auf die besonders schwere Notlage
einer mit Ihrer Frau befreundeten Dame, Fräulein Alice Lach,
Wien V., Zeinlhofergasse 10/III aufmerksam zu machen, deren
Bruder sich um eine Unterstützung beworben hat, die jedoch
mangels vorhandener Mittel leider nur in sehr geringem Masse
gewährt werden konnte.


Indem ich Sie noch einmal bitte, die Er
ledigung meines Begehrens gütigst ehestens veranlassen zu
wollen, zeichne ich


mit vorzüglicher Hochachtung


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