18. August 1933.
Dr.S/Fa.
G.Z. 2 U 588/33
An das
Strafbezirksgericht I als PressegerichtWien.
Privatankläger: Karl Kraus, Herausgeber der Zeit
schrift ‚Die Fackel‘, Wien III., Hintere
Zollamtsstrasse Nr. 3,
durch:
Beschuldigter: Alfred Kinast, verantwortlicher
Redakteur der Zeitung OesterreichischesAbendblatt, wohnhaft in
Wien XV., Märzstrasse Nr.
32, Schriftleitung und Ver
waltung dieser Zeitung,
Wien IX.,Canisiusgasse Nr. 8–10
und weitere un
bekannte Täter,
wegen
Ehrenbeleidigung
begangen
durch die Presse
1 fach
Ergänzung
des Antrages auf Vorerhebungen und Vornahme einer
Hausdurchsuchung.
In dem ersten Antrag wurde übersehen, zu
bitten, dass mein Anwalt bei der
Vornahme der Hausdurch
suchung zugezogen werde. Mein Anwalt hat unterdessen
bei der gerichtlichen Presspolizei vorgesprochen und
durchgesetzt, dass mit der
Vornahme der Hausdurchsuchung
auf
die Ergänzung des Beschlusses gewartet wird, dass er
der Hausdurchsuchung zuzuziehen
sei.
Ich stelle daher die
Bitte,
den Beschluss vom 9. August 1933 dahin zu ergänzen, dass
bei der Vornahme der
Hausdurchsuchung mein Anwalt Dr.
Oskar Samek, Wien XIV., Reindorfgasse Nr. 18 zuzu
ziehen ist.