2 U 588/33
Beschluss:
In der hg. Strafsache Karl Kraus,
Heraus
geber
der Zeitschrift „Die Fackel“ Wien 3.,Hintere Zollamtsstr.
3,
vertreten durch
Dr. Oskar
Samek, RA. Wien 14.,
Reindorfg. 18,
gegen
Alfred
Kinast, verantwortlicher Redakteur
der Zeitung „Oesterreichisches Abendblatt“
und weitere unbekannte Täter
wegen Uebertretung
gegen die
Sicherheit der Ehre wird über Antrag
des PA. in Ergänzung des hg. Beschlusses vom 9. August1933, womit gemäss
§§ 139, 143 und 452 StPO. die
Vornahme der Hausdurchsuchung und die Beschlagnahme
des etwa vorfindlichen
Manuskriptes betreffend
den
Artikel „Die ‚Fackel‘
eingestellt“
in
Folge 84 der Zeitung „Oesterreichisches
Abendblatt“ vom 17. Juli 1933 angeordnet wurde, ver
fügt, dass der
Vertreter des PA. Herr Dr. Oskar Samek,
Wien 14., Reindorfgasse 18, vom Termin der
Amts
handlung
zwecks Intervention zu verständigen
wäre.
Strafbezirksgericht I in Wien
II., Schiffamtsgasse 1
Abt. 2, am 21.8.33.
[Unterschrift]