Die „Fackel“ eingestellt


2 U 588/33


Beschluss:


In der Strafsache Karl Kraus gegen AlfredKinast wegen Ehrenbeleidigung durch die Presse
werden Sie verständigt, dass die Vernehmung des Beschuldigten
Alfred Kinast stattgefunden hat und dass der Beschuldigte
folgendes angegeben hat:


„Ich war damals verantwortlicher Schriftleiter,
habe den mir vorgewiesenen inkriminierten Aufsatz weder
verfasst, noch in Kenntnis des Inhaltes zum Drucke
befördert. Ich weiss auch nicht, wer der Verfasser ist.“


Strafbezirksgericht I in Wien
II., Schiffamtsgasse 1
Abt. 2, am 13.9.33.
[Unterschrift]


Kal. 10.10.
2 U 588/33 B.v. 13.9.33.


Herrn Dr. Oskar Samek
RA.
Wien 14., Reindorfgasse


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