2 U 588/33
Beschluss:
In der Strafsache Karl Kraus
gegen AlfredKinast wegen
Ehrenbeleidigung durch die Presse
werden Sie verständigt, dass
die Vernehmung des Beschuldigten
Alfred Kinast stattgefunden
hat und dass der Beschuldigte
folgendes angegeben hat:
„Ich war damals verantwortlicher
Schriftleiter,
habe den mir
vorgewiesenen inkriminierten Aufsatz
weder
verfasst, noch in
Kenntnis des Inhaltes zum Drucke
befördert. Ich weiss auch
nicht, wer der Verfasser ist.“
Strafbezirksgericht I in Wien
II., Schiffamtsgasse 1
Abt. 2, am 13.9.33.
[Unterschrift]
Kal. 10.10.
2 U 588/33 B.v. 13.9.33.
Herrn Dr. Oskar Samek
RA.
Wien 14., Reindorfgasse