2 U 614/33
Beschluss:
In der hg. Strafsache Karl Kraus,
Herausgeber
der Zeitschrift
„Die Fackel“ Wien 3., HintereZollamtsstr. 3,
vertreten durch Dr. Oskar Samek, RA. Wien 14.,Reindorfg. 18,
gegen Willi Marx, verantwortlicher Redakteur
der Zeitung „Oesterreichisches Abendblatt“ Wien 9.,Canisiusgasse 8–10, und unbekannte Täter
wegen Uebertretung gegen die
Sicherheit der Ehre,
wird gemäss
§§ 139, 143 und 452 StPO. die Vor
nahme der Hausdurchsuchung und die Beschlagnahme
des etwa verbindlichen
Manuskriptes betreffend den
in
der Zeitung „Oesterreichisches Abendblatt“vom 21. August 1933, Folge
113, auf Seite 7 er
schienenen Artikel „Von Abend
zu Abend“ wegen
der
Stelle „Des
berüchtigten Wiener Kretzerich“
angeordnet, weil das bezeichnete
Manuskript für
die Strafsache von
Bedeutung ist.
Die Hausdurchsuchung ist in der
Schrift
leitung des
„Oesterreichischen Abendblattes“
und in der Universitätsbuchdruckerei Rudolf Hanel,
Wien 9., Canisiusgasse 8–10, vorzunehmen.
Um eheste Vornahme dieser
Amtshandlung wird
die Polizeidirektion Wien, gerichtliche Presse
polizei unter
Anschluss von 3 Beschlussausfertigungen
und eines Exemplares der
beanständeten Zeitung,
welches
rückgemittelt werden wolle, ersucht.
Der Vertreter des Privatanklägers, Herr Dr.
Oskar Samek, wolle vom Termin der
Amtshandlung
zwecks
Intervention verständigt werden.
Strafbezirksgericht I in WienII., Schiffamtsgasse 1
Abt. 2, am 22.8.33.
[Unterschrift]
Herrn
Dr. Oskar Samek
RA. Wien