An den
verantwortlichen Redakteur der
Zeitschrift „Der Aufruf“
Herrn Dr. Friedrich Bill
Prag.
Als Rechtsanwalt des Herrn
Karl Kraus,
Herausgebers der Fackel, verlange ich die Aufnahme
der fol
genden
Berichtigung im Sinne des § 19 P.G.
Sie drucken in ihrer Nummer vom 1. November 1933 ein Gedicht
von Karl Kraus ab.
Es ist unrichtig,
dass die Zeile
3 des Gedichtes lautet: „und sage nicht
warum.“; richtig ist,
dass diese Zeile lautet: „und sage
nicht, warum.“
Es ist unrichtig, dass die Zeile
5 lautet:
„Kein Wort das traf;“;
richtig ist, dass diese Zeile lautet:
„Kein Wort, das traf;“.
Es ist unrichtig, dass die Zeile
6 lautet:
„Man spricht nur aus dem
Schlaf.“; richtig ist, dass diese
Zeile lautet: „man spricht nur aus dem
Schlaf.“