Sehr geehrter Herr Kollege!
Ihr Schreiben vom 2. Januar 1934 habe ich
Herrn Kraus
zur Kenntnis gebracht. Er ist der Ansicht, dass
Sie am besten die
Veröffentlichung der folgenden Erklärung
begehren sollen und anderen
Falles, wenn kein Zweifel darin
besteht, dass die Klage
wegen Verletzung des Autorrechtes
noch möglich ist, vorgehen
sollen.
Die Erklärung hätte zu
lauten:
„Wir haben in Nr. … geschrieben:
‚Karl Kraus
legt
Wert darauf – –
–.‘ Diese Formulierung entspricht
nicht dem Sachverhalt. Es lag
kein Ersuchen des Herrn KarlKraus vor, dem
wir entgegenkommen wollten, sondern wir hatten
uns seinem Anwalt gegenüber verpflichtet, festzustellen, dass
der Nachdruck des Gedichtes
aus Nr. 888
der Fackel ohne Ge
nehmigung erfolgt war.“
Die von mir durch Punkte
respektive Ge
dankenstriche bezeichneten Stellen bitte ich Sie auszufüllen.
Ich habe den Wortlaut der
Erklärung und die Nummer nicht
vor
mir, so dass ich die
jetzige Erklärung nicht vollständig fertig
machen kann.
Mit vorzüglicher kollegialer
Hochachtung