Der Aufruf, 20.12.1933


Sehr geehrter Herr Kollege!


Ihr Schreiben vom 2. Januar 1934 habe ich
Herrn Kraus zur Kenntnis gebracht. Er ist der Ansicht, dass
Sie am besten die Veröffentlichung der folgenden Erklärung
begehren sollen und anderen Falles, wenn kein Zweifel darin
besteht, dass die Klage wegen Verletzung des Autorrechtes
noch möglich ist, vorgehen sollen.


Die Erklärung hätte zu lauten:


„Wir haben in Nr. … geschrieben: ‚Karl Kraus legt
Wert darauf – – –.‘ Diese Formulierung entspricht
nicht dem Sachverhalt. Es lag kein Ersuchen des Herrn KarlKraus vor, dem wir entgegenkommen wollten, sondern wir hatten
uns seinem Anwalt gegenüber verpflichtet, festzustellen, dass
der Nachdruck des Gedichtes aus Nr. 888 der Fackel ohne Ge
nehmigung erfolgt war.“


Die von mir durch Punkte respektive Ge
dankenstriche bezeichneten Stellen bitte ich Sie auszufüllen.
Ich habe den Wortlaut der Erklärung und die Nummer nicht vor
mir, so dass ich die jetzige Erklärung nicht vollständig fertig
machen kann.


Mit vorzüglicher kollegialer Hochachtung


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