Olleschauer Lesezeichen, Biographien bedeutender Schriftsteller


Abschrift.


26a Vr 74/34


Vernehmung des Beschuldigten.


Landesgericht für Strafsachen Wien I
am 22. Jänner 1934


Gegenwärtig:
Richter: LGR. Meixner
Schriftführer: Gurtner
Strafsache gegen Dr. Otto Eibuschitz.


Dr. Otto Eibuschitz


Eltern: Salomon und Augusta beide verstorben
Name des Gatten: Elisabeth
Tag, Monat, Jahr der Geburt: 11. August 1877
Tropau,
Heimatsgemeinde Wien
Glaubensbekenntnis ohne
Familienstand verh.
Beruf Rechtsanwalt
Wohnort Wien, 3., Ammonedapark 10
Schulbildung: Doktor der Rechte
Verm. u. Einkommen kein Vermögen, letztes Jahres
einkommen ung. 20.000 S
Pflicht zu sorgen Gattin
Vorstrafen Pressgesetz im Jahre 1928, LG.Wien I., bedingte Geldstrafe


Ich nehme zur Kenntnis, dass gegen mich auf Antrag des
Priv.An. Kraus die V.U. wegen Vergehens gegen das Urh.R. einge
leitet wird.


Ich bekenne mich nichtschuldig.


Auf Grund der erhaltenen Auskunft meines Ver
teidigers über den Gegenstand des Verfahrens, habe ich aus
meinen Handakten folgendes entnommen.


Ung. Ende Dezember 1932 wurde ich von der Fa. Altesse, bei welcher ich seit mehreren Jahren Vorstandsmitglied
bin, aufgefordert zur Frage eines Vertrages mit der Druckereifirma Hölzl Stellung zu nehmen. Gegenstand des Vertrages bilde
te die Anfertigung und Herausgabe von Bilderserien in Form
von Lesezeichen als Reklame der Firma. Meine Stellungnahme
sollte sich auf die rechtlichen Sicherheiten in der Richtung
irgendwelcher Urheberrechtsverletzungen und Wahrung von
Urheberrechten erstrecken. Ich habe damals der Fa. Altesse in
einem Entwurf meine Stellung dahin zum Ausdruck gebracht, dass
ich ausdrücklich hervorgehoben habe, es müsse dafür Sorge ge
tragen werden, dass nicht Verletzungen fremder Urheberrechte
vorkommen. Im Sinne dieser meiner Aeusserung hat die Fa.
die Verhandlungen mit der Druckerei Hölzl fortgesetzt und
hat die Druckerei Hölzl in einem Schreiben vom 7. Oktober 1933
an die Fa. Altesse die von der Fa. Altesse gestellten Forderungen
fremde Urheberrechte zu wahren, auch bestätigt. Ich lege eine
Abschrift dieses Schreibens dem Gerichte vor, in demselben
erklärt die Druckerei Hölzl ausdrücklich folgend „Selbst
verständlich ist es meine Aufgabe dafür Sorge zu tragen, dass
bei den Bilderserien nur solche Grundlagen verwendet werden,
dass Sie vor jeder Inanspruchnahme wegen Urherrechtsverletzung
gesichert sind.“ Die vorgelegte Abschrift wird mit der von
Dr. Eibuschitz vorgelegten Urschrift in seinem Handakte ver
glichen und übereinstimmend befunden.


Ausser dieser beschriebenen Aeusserung habe ich sonst an der
Herstellung und Herausgabe dieser Bilderserie in keiner Weise
mitgewirkt, es ist mir insb. bisher nicht bekannt gewesen, dass
auch das Bild des Priv.Ankl. Kraus auf einem solchen Reklame
lesezeichen herausgegeben wurde. Ich sehe dasselbe heute zum
erstenmal.


Der Vorstand der Altesse besteht aus 6 Mitgliedern
die dem Verw.Rat entnommen sind, dieser Vorstand gliedert sich
wiederum in 2 Gruppen. Der 1. Gruppe, welcher die Präsidenten
Frau Berta Oberländer, der Chopräsident Dr. Richard Hoynigg
und Frau Olga Schlesinger angehören, obliegt die
Geschäftsführung, während die 2. Gruppe bestehend aus
Dr. Eibuschitz, Sek.Chef Dr. Weil und Friedrich Goldmann
nur beratende Funktionen in den Sitzungen, zu welchen sie
geladen werden, ausüben. Ich für meine Person bin ausserdem
auch Rechtsberater der Firma.


V.g.g.


Unterschriften.