Abschrift.
26a Vr 74/34
Vernehmung des Beschuldigten.
Landesgericht für Strafsachen Wien I
am 22. Jänner 1934
Gegenwärtig:
Richter: LGR. Meixner
Schriftführer: Gurtner
Strafsache gegen Dr. Otto Eibuschitz.
Dr. Otto Eibuschitz
Eltern: Salomon und Augusta beide
verstorben
Name des Gatten:
Elisabeth
Tag, Monat, Jahr der Geburt: 11.
August 1877
Tropau,
Heimatsgemeinde Wien
Glaubensbekenntnis ohne
Familienstand verh.
Beruf Rechtsanwalt
Wohnort Wien, 3., Ammonedapark 10
Schulbildung: Doktor der
Rechte
Verm. u. Einkommen kein
Vermögen, letztes Jahres
einkommen ung. 20.000 S
Pflicht zu sorgen Gattin
Vorstrafen Pressgesetz im Jahre
1928, LG.Wien I., bedingte
Geldstrafe
Ich nehme zur Kenntnis, dass
gegen mich auf Antrag des
Priv.An. Kraus die V.U. wegen Vergehens gegen das
Urh.R. einge
leitet
wird.
Ich bekenne mich nichtschuldig.
Auf Grund der erhaltenen
Auskunft meines Ver
teidigers über den
Gegenstand des Verfahrens, habe ich aus
meinen Handakten folgendes
entnommen.
Ung. Ende Dezember 1932 wurde
ich von der Fa. Altesse, bei welcher ich
seit mehreren Jahren Vorstandsmitglied
bin, aufgefordert zur Frage eines
Vertrages mit der Druckereifirma Hölzl Stellung zu
nehmen. Gegenstand des Vertrages bilde
te die Anfertigung und Herausgabe
von Bilderserien in Form
von
Lesezeichen als Reklame der Firma. Meine
Stellungnahme
sollte sich auf
die rechtlichen Sicherheiten in der Richtung
irgendwelcher
Urheberrechtsverletzungen und Wahrung von
Urheberrechten erstrecken. Ich
habe damals der Fa. Altesse in
einem Entwurf meine Stellung
dahin zum Ausdruck gebracht, dass
ich ausdrücklich hervorgehoben habe, es müsse dafür Sorge ge
tragen werden, dass nicht
Verletzungen fremder Urheberrechte
vorkommen. Im Sinne dieser meiner Aeusserung hat die Fa.
die Verhandlungen mit der Druckerei Hölzl fortgesetzt und
hat die Druckerei Hölzl in einem Schreiben vom 7.
Oktober 1933
an die Fa. Altesse die von der Fa. Altesse gestellten Forderungen
fremde Urheberrechte zu wahren,
auch bestätigt. Ich lege eine
Abschrift dieses Schreibens dem Gerichte vor, in demselben
erklärt die Druckerei Hölzl ausdrücklich folgend „Selbst
verständlich ist es meine
Aufgabe dafür Sorge zu tragen, dass
bei den Bilderserien nur
solche Grundlagen verwendet werden,
dass Sie vor jeder
Inanspruchnahme wegen Urherrechtsverletzung
gesichert sind.“ Die
vorgelegte Abschrift wird mit der von
Dr. Eibuschitz vorgelegten Urschrift in seinem Handakte ver
glichen und
übereinstimmend befunden.
Ausser dieser beschriebenen
Aeusserung habe ich sonst an der
Herstellung und Herausgabe dieser Bilderserie in keiner Weise
mitgewirkt, es ist mir insb.
bisher nicht bekannt gewesen, dass
auch das Bild des Priv.Ankl. Kraus auf einem
solchen Reklame
lesezeichen herausgegeben wurde. Ich sehe dasselbe heute zum
erstenmal.
Der Vorstand der Altesse besteht aus 6 Mitgliedern
die dem Verw.Rat entnommen sind,
dieser Vorstand gliedert sich
wiederum in 2 Gruppen. Der 1. Gruppe, welcher die Präsidenten
Frau Berta Oberländer, der Chopräsident Dr. Richard Hoynigg
und Frau Olga Schlesinger angehören, obliegt die
Geschäftsführung, während die 2.
Gruppe bestehend aus
Dr. Eibuschitz, Sek.Chef Dr. Weil und Friedrich Goldmann
nur beratende Funktionen in den
Sitzungen, zu welchen sie
geladen
werden, ausüben. Ich für meine Person bin ausserdem
auch Rechtsberater der Firma.
V.g.g.
Unterschriften.