Abschrift.
Wie bereits mündlich mitgeteilt,
ist es mir leider nicht mög
lich, eine Erklärung in dem von
Ihnen gewünschten Wortlaut
abzugeben. Sie wünschen, dass ich feststelle, dass alle wie
immer gearteten Urheberrechte an
den Reklamebildern, und
zwar sowohl an den einzelnen
Reklamebildern (mit und ohne
Text) als auch an der Serienzusammenstellung ausschliess
lich Ihnen zustehe. Die
Urheberrechtslage scheint mir im
vorliegenden Falle recht schwierig zu bestimmen zu sein.
Wenn ich Ihnen auch die Idee
dieser Reklameart, besonders de
ren farbige Ausführung,
seinerzeit gebracht habe, werde ich
daraus niemals ein Urheberrecht
an der Serienzusammenstellung
geltend machen. Es scheint mir also durchaus möglich, dass
Sie dieses Urheberrecht für sich
beanspruchen können. Eine
Erklärung meinerseits könnte aber wohl nur einen negativen
Sinn haben, nämlich den, dass ich
das Urheberrecht hiefür
nicht
beanspruche, kaum aber eine positive, alle Anfechtun
gen von dritter Seite
ausschliessende Erklärung, dass Ihnen
dieses Recht zusteht.
Noch schwieriger liegt die Frage
des Urheberrechtes an den
einzelnen Bildern (mit und ohne Text). Den Text habe ich
in Ihrem Auftrage verfassen
lassen und dürften Sie das
Urheberrecht daran mit Erfolg für sich in Anspruch nehmen
können. Daraus wäre zu folgern,
dass Ihnen auch das Ur
heberrecht an den mit diesem Text ausgestatteten Bildern,
jedoch nur in dieser Verbindung
zustehen könnte. Das Urheber
recht an den Bildern an sich
werden Sie wohl kaum jemals für
sich beanspruchen können. Sie übersehen scheinbar, dass
Ihren Reklamebildern notwendigerweise Bilder zugrunde
liegen
müssen, für die das
Urheberrecht deren Urhebern zusteht.
Selbstverständlich ist es meine
Aufgabe, dafür Sorge zu tragen,
dass bei den Bilderserien nur solche Grundlagen verwendet
werden, dass Sie vor jeder
Inanspruchnahme wegen Urheberrechts
verletzung gesichert sind.
Eine besondere Erklärung darüber
abzugeben, dass ich von
den für
Ihre Zwecke hergestellten Farbenätzungen keine Ar
beiten für andere Besteller
mache, halte ich wohl für über
flüssig.
Ihre Wünsche nach Feststellung,
dass die zur Herstellung
erforderlichen Platten etz. Ihr ausschliessliches Eigentum
sind, dürfte von einer Verkennung
der technischen Voraus
setzung der Herstellung der Bilderserien ausgehen. Ich er
laube mir, diesbezüglich auf die
meinen Lieferungen stets
zugrunde
gelegten Lieferungsbedingungen zu verweisen.
Stets mit Vorzug zu Ihren
Diensten zeichne ich
hochachtungsvoll
Ed.Hölzel m.p.