Sehr geehrter Herr Doktor.
Der Gegen-Angriff hat heute wieder
einen seiner unanständigen
Artikel gegen Herrn Kraus
ver
öffentlicht. Ich sende Ihnen diesen Artikel ein und glaube,
dass man mit den Leuten
nicht anders fertig wird, als da
durch, dass jeder einzelne
beleidigende Artikel sofort
eingeklagt wird. Die Verjährungsfrist läuft nach dem neuen
Gesetze über den Schutz der
Ehre zwei Monate vom Zeitpunkt,
in welchem der Beleidigte
von der strafbaren Handlung und
von der Person des
Schuldigen Kenntnis erlangt hat.
Es kann daher der
beleidigende Inhalt des Artikels vom
14.I. 1934 noch
den Gegenstand einer Presseklage bilden
Mit vorzüglicher Hochachtung
ergebener:
Dr. Turnovsky