Der Kampf ums[!] ein Komma[beleidigender Artikel über Karl Kraus]


Sehr geehrter Herr Doktor.


Der Gegen-Angriff hat heute wieder
einen seiner unanständigen Artikel gegen Herrn Kraus ver
öffentlicht. Ich sende Ihnen diesen Artikel ein und glaube,
dass man mit den Leuten nicht anders fertig wird, als da
durch, dass jeder einzelne beleidigende Artikel sofort
eingeklagt wird. Die Verjährungsfrist läuft nach dem neuen
Gesetze über den Schutz der Ehre zwei Monate vom Zeitpunkt,
in welchem der Beleidigte von der strafbaren Handlung und
von der Person des Schuldigen Kenntnis erlangt hat.
Es kann daher der beleidigende Inhalt des Artikels vom 14.I. 1934 noch den Gegenstand einer Presseklage bilden


Mit vorzüglicher Hochachtung ergebener:
Dr. Turnovsky


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