Sehr geehrter Herr Kollege!
Ihr Schreiben vom 2. Februar habe ich HerrnKraus
zur Kenntnis gebracht. Die Einwendungen des Herrn
Dr. Stein zeigen, dass man es mit einem ganz unanständigen
Gegner zu tun
hat, der lediglich darauf ausgeht, den
Richter
durch sein Vorbringen zu verwirren. Durch die Ab
änderung der Berichtigung ist nun die falsche Bestätigung,
dass ein Hochverratsverfahren
anhängig war, glücklich
durchgesetzt. Es ist ja offenbar nichts mehr dagegen zu
machen, da Sie ja der Abänderung
zugestimmt haben und es
liegt
auch gar nichts daran, da ja das Hochverratsverfahren
ebenso wie ein Verfahren gegen
die Kriegsmacht des Staates
ziemlich die gleiche Tendenz zeigt, es ist aber ärgerlich,
dass man mit einer vollständig
richtigen Berichtigung beim
Richter auf kein Verständnis stösst. Die Begründung des
Richters,
warum der erste Teil des letzten Absatzes der
Berichtigung nicht dem Gesetze entspricht, würde mich wirk
lich interessieren. Es scheint in
seinem Gehirn der Gedanke
vorzuherrschen, dass vor jeder Tatsache, die er für berich
tigungsfähig erklärt, das Wort
„behaupten“ stehen muss.
Herr Kraus lässt Sie fragen, ob es möglich wäre, dass
Sie
trotz der Zustimmung zu
einer Abänderung, auch diesen Fall
noch der Generalprokuratur unterbreiten.
Zu Ihrem
Schreiben vom 3. Februar 1934: Herr Kraus
lässt Sie bitten, mitzuteilen,
welche Beleidigungen des
Artikels vom 14.1.1934 Sie für
inkriminierbar halten.
Wenn Sie nur wegen der Worte
„trauriger
Don Quichotte“ vorgehen
wollten, so meint er, dass dies vielleicht nicht ratsam
wäre, weil vielleicht der Richter, der die Berichtigungs
klage wegen des Komma abgewiesen
hat, dadurch den Wahrheits
beweis für erbracht finden
könnte. Herr Kraus lässt Sie
weiters darauf aufmerksam machen,
dass auch am 21. Jänner
ein Artikel erschienen ist und bittet Sie, sich diesen
anzusehen.
Ich zeichne
mit vorzüglicher kollegialer
Hochachtung
als Ihr
ergebener