Der Gegen-Angriff


Sehr geehrter Herr Doktor.


In Erledigung Ihrer gesch. Zuschriftvom 25. d.M. teile ich höfl. mit, dass ich, um Herrn Kraus in
seiner Arbeit nicht zu stören und seine Weisungen nicht einho
len zu müssen, zunächst versucht habe, den Gegenanwalt auf
gütlichem Wege zum neuerlichen Abdruck der fehlerfreien Fas
sung der Erklärung zu veranlassen. Herr Dr. Stein hat beide
meine Briefe unbeantwortet gelassen, was mich zur Ueberreichung
der Disziplinaranzeige veranlasst hat. Ich habe heute vor Ein
langen Ihres Briefes mit dem Vorsitzenden des Pressesenates ge
sprochen, welcher, ebenso wie ich, der Ansicht ist, dass die
fehlerhafte Veröffentlichung der vereinbarten Erklärung die
Rechtsfolgen des § 9 der ergänzten Pressgesetznovelle nach
sich zieht, sodass ich den Antrag auf Einstellung der Zeitschrift stellen kann. Die Erklärung muss dann, wenn der Heraus
geber den Widerruf des Einstellungsbeschlusses erreichen will,
ohne Zusatz veröffentlicht werden. Allerdings weiss ich nicht,
ob in einer späteren Nummer in diesem Falle nicht wiederum
eine Notiz erscheinen würde, die uns zu einem abermaligen Ein
schreiten gegen dieses Blatt veranlassen müsste. Für diesen
Fall könnte ich allerdings die Weisungen des Herrn Kraus nicht
entbehren, weswegen ich bitte, mir bekanntgeben zu wollen, ob
ich auf die Gefahr, dass Herr Kraus in einem späteren Zeitpunkte
durch Erteilung seiner Weisungen mit dieser Sache befasst
werden müsste, den Einstellungsantrag überreichen soll.


Mit vorzüglicher Hochachtung ergebener:
Dr. Turnovsky


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