Sehr geehrter Herr Doktor.
In Erledigung Ihrer gesch.
Zuschriftvom 25. d.M. teile
ich höfl. mit, dass ich, um Herrn Kraus in
seiner Arbeit nicht zu
stören und seine Weisungen nicht einho
len zu müssen, zunächst
versucht habe, den Gegenanwalt auf
gütlichem Wege zum
neuerlichen Abdruck der fehlerfreien Fas
sung der Erklärung zu
veranlassen. Herr Dr. Stein hat beide
meine Briefe unbeantwortet
gelassen, was mich zur Ueberreichung
der Disziplinaranzeige
veranlasst hat. Ich habe heute vor Ein
langen Ihres Briefes mit dem
Vorsitzenden des Pressesenates ge
sprochen, welcher, ebenso
wie ich, der Ansicht ist, dass die
fehlerhafte Veröffentlichung
der vereinbarten Erklärung die
Rechtsfolgen des § 9 der ergänzten Pressgesetznovelle
nach
sich zieht, sodass
ich den Antrag auf Einstellung der Zeitschrift stellen kann. Die Erklärung muss dann, wenn der Heraus
geber den
Widerruf des Einstellungsbeschlusses erreichen will,
ohne Zusatz veröffentlicht
werden. Allerdings weiss ich nicht,
ob in einer späteren Nummer
in diesem Falle nicht wiederum
eine Notiz erscheinen würde, die uns zu einem abermaligen Ein
schreiten gegen dieses Blatt veranlassen müsste. Für
diesen
Fall könnte ich
allerdings die Weisungen des Herrn Kraus nicht
entbehren, weswegen ich
bitte, mir bekanntgeben zu wollen, ob
ich auf die Gefahr, dass Herr Kraus in
einem späteren Zeitpunkte
durch Erteilung seiner
Weisungen mit dieser Sache befasst
werden müsste, den
Einstellungsantrag überreichen soll.
Mit vorzüglicher Hochachtung
ergebener:
Dr. Turnovsky