Sehr geehrter Herr Kollege!


Ihr geschätztes Schreiben vom 26. Juni 1934
habe ich Herrn Kraus zur Kenntnis gebracht. Er ist der An
sicht, dass jetzt, wo nun einmal die Aufforderung an den
gegnerischen Anwalt gerichtet wurde, die Erklärung richtig
noch einmal zu bringen, bei dessen Ignorierung dieser Auf
forderung der Rechtsweg zu beschreiten ist. Herr Kraus er
sucht Sie also, das Weitere zu veranlassen. Er möchte gerne
auch ein Missverständnis aufklären, das bei Ihnen offenbar
vorliegt. Die Befürchtung, er könne durch die Veröffentlichung
und einen Zusatz zu derselben in seiner Arbeit gestört werden,
bezieht sich lediglich darauf, dass dadurch eine Erweiterung
derselben eintritt, indem er sich mit dem Inhalt des Zusatzes
befassen muss. An eine Störung seiner Arbeit, durch etwa Ihnen
zu erteilende Informationen, war nicht gedacht. Herr Kraus
bittet Sie, die geeigneten Schritte unverzüglich zu unter
nehmen, damit die Angelegenheit abgeschlossen werden kann.


Ich zeichne mit vorzüglicher kollegialer
Hochachtung
Ihr ergebener


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