Sehr geehrter Herr Kollege!
Ihr geschätztes Schreiben vom 26. Juni 1934
habe ich Herrn Kraus
zur Kenntnis gebracht. Er ist der An
sicht, dass jetzt, wo nun
einmal die Aufforderung an den
gegnerischen Anwalt gerichtet wurde, die
Erklärung richtig
noch einmal
zu bringen, bei dessen Ignorierung dieser Auf
forderung der Rechtsweg zu
beschreiten ist. Herr Kraus er
sucht Sie also, das Weitere
zu veranlassen. Er möchte gerne
auch ein Missverständnis
aufklären, das bei Ihnen offenbar
vorliegt. Die Befürchtung,
er könne durch die Veröffentlichung
und einen Zusatz zu
derselben in seiner Arbeit gestört werden,
bezieht sich lediglich
darauf, dass dadurch eine Erweiterung
derselben eintritt, indem er
sich mit dem Inhalt des Zusatzes
befassen muss. An eine
Störung seiner Arbeit, durch etwa Ihnen
zu erteilende Informationen,
war nicht gedacht. Herr Kraus
bittet
Sie, die geeigneten Schritte unverzüglich zu unter
nehmen, damit die
Angelegenheit abgeschlossen werden kann.
Ich zeichne mit vorzüglicher
kollegialer
Hochachtung
Ihr
ergebener