Sehr geehrter Herr Kollege!
Ich erhielt Ihr Schreiben vom 21.8.1934 und sende
Ihnen die mir geschickten
Klagsentwürfe mit den folgenden
Abänderungsvorschlägen
zurück:
1.) Klage gemäss § 1330 AbGB.:
Der erste Absatz enthält einige
tatsächliche Unrichtig
keiten und hat folgendermassen zu lauten: „Der Kläger ist
Herausgeber der in Wien erscheinenden Zeitschrift ‚DieFackel‘
und mehrerer Bücher. Auch die in dieser Zeitschrift
erschienenen Publikationen sind
zum Teil in Buchform heraus
gegeben worden. Diese Bücher
wurden vom Verlag ‚Die Fackel‘
und von einem Leipziger Kommissionär an die Sortiments
buchhandlungen zum Verkauf
abgegeben. In letzterer Zeit
wurde der Bücherbestand des Klägers, der sich bei einem
Leipziger
Kommissionär befunden hat und auch ein Teil des
Bücherbestandes des Verlages der Fackel dem Verlag
Melantrich
A.G., Prag II. in Generalkommission übergeben,
der nunmehr an die einzelnen
Buchhandlungen die begehrten
Exemplare weiterzuleiten hat. Dieser Verlag hat in
einigen
Prager Tageszeitungen
der interessierten Öffentlichkeit
durch ein Inserat davon Mitteilung gemacht. Eine Veränderung
der Verkaufspreise und
insbesondere eine Herabsetzung der
selben ist nicht erfolgt und auch
nicht mitgeteilt worden.“
2.) Zur Ehrenbeleidigungsklage wegen des Artikels „Mut,Verrat oder Feigheit“:
In der Klage schreiben Sie, der Privatankläger be
schränke sich darauf, folgende Sätze des inkriminiertenArtikels unter Anklage zu stellen. Da die Sätze nicht immer
am Anfang des Absatzes stehen,
würde ich es für zweckmässig
halten, entweder die Absätze zu
nummerieren oder die inkri
minierten Sätze an den Anfang der
Absätze zu stellen.
3.) In
der Klage gegen den verantwortlichen Redakteur
derZeitschrift
„Der Sozialdemokrat“
sind nur einige
Schreibfehler, die ich gleich in dem mir übersendeten Ent
wurf ausgebessert habe.
Ich sende Ihnen die Entwürfe
samt den Zeitungs
blättern zurück. Ich wäre aber dafür, die Entwürfe HerrnKraus vor der
Einbringung doch vorzulegen. Ich bin nicht
der Ansicht, dass Herr Kraus
dadurch in seiner Erholung
gestört wird, wenn er ein paar Minuten der Durchsicht der
Klagen widmet, befürchte
aber, wenn dies nicht geschieht,
Vorwürfe von ihm für den
Fall, dass irgend etwas nicht so
ausgedrückt ist, wie er es
wünscht. Ich empfehle Ihnen
daher doch, die Klagsentwürfe Herrn Kraus zu übersenden.
Bezüglich der Berichtigungen
teile ich vollstän
dig Ihre Ansicht, ich bitte Sie aber auch, Herrn Kraus
noch einmal zu befragen und
ihm das mitzuteilen.
Ich zeichne
mit vorzüglicher kollegialer
Hochachtung
Ihr ergebener
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