Der SozialdemokratMut, Verrat oder Feigheit?Die Fackel


Sehr geehrter Herr Kollege!


Ich erhielt Ihr Schreiben vom 21.8.1934 und sende
Ihnen die mir geschickten Klagsentwürfe mit den folgenden
Abänderungsvorschlägen zurück:


1.) Klage gemäss § 1330 AbGB.:


Der erste Absatz enthält einige tatsächliche Unrichtig
keiten und hat folgendermassen zu lauten: „Der Kläger ist
Herausgeber der in Wien erscheinenden Zeitschrift ‚DieFackel‘ und mehrerer Bücher. Auch die in dieser Zeitschrift
erschienenen Publikationen sind zum Teil in Buchform heraus
gegeben worden. Diese Bücher wurden vom Verlag ‚Die Fackel‘
und von einem Leipziger Kommissionär an die Sortiments
buchhandlungen zum Verkauf abgegeben. In letzterer Zeit
wurde der Bücherbestand des Klägers, der sich bei einem
Leipziger Kommissionär befunden hat und auch ein Teil des
Bücherbestandes des Verlages der Fackel dem Verlag
Melantrich A.G., Prag II. in Generalkommission übergeben,
der nunmehr an die einzelnen Buchhandlungen die begehrten
Exemplare weiterzuleiten hat. Dieser Verlag hat in einigen
Prager Tageszeitungen der interessierten Öffentlichkeit
durch ein Inserat davon Mitteilung gemacht. Eine Veränderung
der Verkaufspreise und insbesondere eine Herabsetzung der
selben ist nicht erfolgt und auch nicht mitgeteilt worden.“


2.) Zur Ehrenbeleidigungsklage wegen des Artikels „Mut,Verrat oder Feigheit“:


In der Klage schreiben Sie, der Privatankläger be
schränke sich darauf, folgende Sätze des inkriminiertenArtikels unter Anklage zu stellen. Da die Sätze nicht immer
am Anfang des Absatzes stehen, würde ich es für zweckmässig
halten, entweder die Absätze zu nummerieren oder die inkri
minierten Sätze an den Anfang der Absätze zu stellen.


3.) In der Klage gegen den verantwortlichen Redakteur derZeitschrift „Der Sozialdemokrat“ sind nur einige
Schreibfehler, die ich gleich in dem mir übersendeten Ent
wurf ausgebessert habe.


Ich sende Ihnen die Entwürfe samt den Zeitungs
blättern zurück. Ich wäre aber dafür, die Entwürfe HerrnKraus vor der Einbringung doch vorzulegen. Ich bin nicht
der Ansicht, dass Herr Kraus dadurch in seiner Erholung
gestört wird, wenn er ein paar Minuten der Durchsicht der
Klagen widmet, befürchte aber, wenn dies nicht geschieht,
Vorwürfe von ihm für den Fall, dass irgend etwas nicht so
ausgedrückt ist, wie er es wünscht. Ich empfehle Ihnen
daher doch, die Klagsentwürfe Herrn Kraus zu übersenden.


Bezüglich der Berichtigungen teile ich vollstän
dig Ihre Ansicht, ich bitte Sie aber auch, Herrn Kraus
noch einmal zu befragen und ihm das mitzuteilen.


Ich zeichne


mit vorzüglicher kollegialer Hochachtung
Ihr ergebener


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