Sehr geehrter Herr Doktor!
1./ Sozial-Demokrat: Bei der heutigen
Vergleichsverhandlung
war die
Gegenpartei durch Dr. Egon Schwelb vertreten, wel
cher keinen
Vergleichsantrag stellte, sodass die Akten dem
Untersuchungsrichter zur Einvernahme des Beschuldigten vor
gelegt werden.
2./ Gegen-Angriff-Widerrufsklage: In diesem Prozesse ist
die erste Tagsatzung für den 27.
d.M. anberaumt.
3./ Gegen-Angriff-Ehrenbeleidigungsklage: In dieser Ange
legenheit findet die
Vergleichsverhandlung am 26. d.M. statt.
4./ Aufruf-Ehrenbeleidigungsklage: Die Klage wurde gestern
überreicht. Da auch in dieser
Sache die Vergleichsverhandlung
bald stattfinden dürfte, bitte ich, die Weisungen des HerrnKraus über die als
angemessen zu akzeptierende Genugtuung
einzuholen.
Anlässlich der letzten
Rücksprache mit
Herrn Kraus war auch davon die
Rede, dass in Nummer 34 desGegen-Angriff ein Artikel
„Karl Kraus
gleichgeschaltet“ ange
kündigt war, der weder in dieser Nummer noch nachher im
Gegen-Angriff erschienen ist. Auf diesen Umstand wird in
der Rubrik „Briefkasten der
Redaktion“ in Nummer 37 desGegenangriff verwiesen
und die unterbliebene Veröffentlichung
des angekündigten Artikels damit
begründet, dass über das
gleiche
Thema in Nummer 33 des Gegenangriff
bereits geschrie-
ben worden ist, wodurch die
Veröffentlichung des ange
kündigten Artikels überflüssig wurde.
Da sich Herr Kraus für diese Sache
in
teressiert
hat und ich annehme, dass er jetzt den Gegenangriff nicht liest, schliesse ich die Notiz und den in
ihr erwähnten Artikel „Rettung durch Fürst Starhemberg“
bei.
Mit der Bitte, mich Herrn Kraus
bestens
zu empfehlen,
zeichne ich
in vorzüglicher
Hochachtung
ergebener