Sehr geehrter Herr Kollege!
Ihr freundliches Schreiben vom 22. März 1935
habe ich Herrn K.
sofort telephonisch zur Kenntnis gebracht.
Er ist der Meinung, dass
auch dann, wenn der Gegner nicht
darüber informiert wurde, dass die von Ihnen verlangte
Satisfaktionserklärung
vorgeschrieben war, ja selbst dann, wenn
dies nicht einmal der Fall
gewesen wäre und Sie selbst den Wort
laut stilisiert hätten, ein
Abgehen von einem einmal verlangten
Wortlaut als Unsicherheit
oder Nachgeben aufgefasst und wieder
von der Bande journalistisch
verwertet werden könnte, was
Arbeit eventuell auch juristischer Art schafft. Deshalb ersucht
Herr K., Sie
mögen den gegnerischen Anwalt doch darüber
orien
tieren,
dass aus den Ihnen im Brief vom 21. März 1935 bekannt
gegebenen Gründen die von
der Gegenseite
vorgeschlagene Fassung
ohne
die Worte „auf das Schwerste“ mir, mit dem Sie ausschliess
lich korrespondieren
konnten, weit glücklicher und bedeutend
kräftiger erscheine und
daher erwünschter ist. Es muss der
Gegenseite die
Möglichkeit gegeben sein, daraufhin den Vergleich
zu widerrufen und zu
erklären, dass jetzt sie auf die Aufnahme
der Worte „auf das
Schwerste“ bestehe. Dann müsste es natürlich
zur Verhandlung kommen, denn
dieses zweite Nachgeben wäre nicht
mehr möglich, und die Sache
hätte dadurch sicherlich nur an Reiz
und Erfolgsmöglichkeit
gewonnen. Um aber dem Gegner nicht die
von Ihnen befürchtete
Möglichkeit zu geben, aus dem Verlangen
auf Behebung des
stilistischen Mangels den bedingt abgeschlos
senen Vergleich zu
widerrufen und dies damit zu begründen, Sie
hätten nachträglich eine
andere als die vereinbarte Fassung der
Satisfaktionserklärung
verlangt, mag an dieser nichts geändert
werden.
Vor Beendigung des Briefes
ist Herrn K.
ein
Zweifel aufgetaucht,
ob es nicht auch einen Reiz hätte, auf
das etwaige Verlangen der
Gegenseite, dass die Worte „auf das
Schwerste“ aufgenommen
werden müssten, einzugehen, und er
überlässt die Entscheidung
Ihnen.
Indem ich Ihnen den
herzlichsten Dank und die
besten Grüsse des Herrn K. übermittle und Sie auch selbst
herzlichst grüsse, zeichne
ich
mit vorzüglichr kollegialer
Hochachtung
Ihr ergebener