Sehr geehrter Herr Kollege!


Ihr freundliches Schreiben vom 22. März 1935
habe ich Herrn K. sofort telephonisch zur Kenntnis gebracht.
Er ist der Meinung, dass auch dann, wenn der Gegner nicht
darüber informiert wurde, dass die von Ihnen verlangte
Satisfaktionserklärung vorgeschrieben war, ja selbst dann, wenn
dies nicht einmal der Fall gewesen wäre und Sie selbst den Wort
laut stilisiert hätten, ein Abgehen von einem einmal verlangten
Wortlaut als Unsicherheit oder Nachgeben aufgefasst und wieder
von der Bande journalistisch verwertet werden könnte, was
Arbeit eventuell auch juristischer Art schafft. Deshalb ersucht
Herr K., Sie mögen den gegnerischen Anwalt doch darüber orien
tieren, dass aus den Ihnen im Brief vom 21. März 1935 bekannt
gegebenen Gründen die von der Gegenseite vorgeschlagene Fassung
ohne die Worte „auf das Schwerste“ mir, mit dem Sie ausschliess
lich korrespondieren konnten, weit glücklicher und bedeutend
kräftiger erscheine und daher erwünschter ist. Es muss der
Gegenseite die Möglichkeit gegeben sein, daraufhin den Vergleich
zu widerrufen und zu erklären, dass jetzt sie auf die Aufnahme
der Worte „auf das Schwerste“ bestehe. Dann müsste es natürlich
zur Verhandlung kommen, denn dieses zweite Nachgeben wäre nicht
mehr möglich, und die Sache hätte dadurch sicherlich nur an Reiz
und Erfolgsmöglichkeit gewonnen. Um aber dem Gegner nicht die
von Ihnen befürchtete Möglichkeit zu geben, aus dem Verlangen
auf Behebung des stilistischen Mangels den bedingt abgeschlos
senen Vergleich zu widerrufen und dies damit zu begründen, Sie
hätten nachträglich eine andere als die vereinbarte Fassung der
Satisfaktionserklärung verlangt, mag an dieser nichts geändert
werden.


Vor Beendigung des Briefes ist Herrn K. ein
Zweifel aufgetaucht, ob es nicht auch einen Reiz hätte, auf
das etwaige Verlangen der Gegenseite, dass die Worte „auf das
Schwerste“ aufgenommen werden müssten, einzugehen, und er
überlässt die Entscheidung Ihnen.


Indem ich Ihnen den herzlichsten Dank und die
besten Grüsse des Herrn K. übermittle und Sie auch selbst
herzlichst grüsse, zeichne ich


mit vorzüglichr kollegialer Hochachtung
Ihr ergebener