Sehr geehrter Herr Kollege!
Mit dem besten Dank bestätige
ich Ihnen den
Empfang Ihres
freundlichen Schreibens vom 11. April 1935
und freue mich sehr über das Urteil, das, wie ich hoffe,
auch in der zweiten Instanz halten wird. Ein wenig komisch
hat mich die Begründung des Richters berührt, dass im
Prozess nicht nachgewiesen worden
sei, die geklagte
Partei
habe die Unwahrheit der
veröffentlichten Mitteilung gekannt,
wo sich diese doch auf das
Inserat im prager Tagblatt beruft,
das doch genau das Gegenteil von
dem beinhaltet, was im
Gegenangriff behauptet worden ist. Ich
hoffe, dass Sie
durch die
Exekution Ihre Kosten gegen Frau Dr. Schnierer
hereinbekommen werden und dass
der Einstellungsantrag Erfolg
haben wird.
Indem ich Ihnen die
herzlichsten Grüsse und den
besten Dank des Herrn K. übermittle und Sie gleichfalls
herzlichst grüsse, bin ich
mit vorzüglicher kollegialer
Hoachachtung
Ihr
ergebener