In der
Ehrenbeleidigungssache gestatte
ich mir mitzuteilen, dass
der Vorsitzende über meinen Antrag
auf Einstellung der Zeitschrift den Anwalt der
Gegenpartei
vorgeladen und ihm mitgeteilt hat, dass der Beschluss auf Ein
stellung unverzüglich
herausgegeben werden wird, wenn dem Gerichte
nicht längstens bis zum heutigen Tage die erfolgte Be
zahlung der Kosten, sowie
die ordnungsgemässe Veröffentlichung
der Satisfaktionserklärung
nachgewiesen werden sollte.
Zur Hereinbringung der Kosten habe ich überdies Exekution ge
führt mit dem Ergebnis, dass
die Kosten vor dem Vollzuge bezahlt
wurden. Die Erklärung wurde in der gestern erschienenen Nummer,
die ich Ihnen hier
beischliesse, abgedruckt.
In der Zivilstreitsache
gemäss § 1330A.B.G.B. hat die
Beklagte,
wie ich erwartet habe, die Berufung
überreicht. Die
Berufungsschrift wurde mir bisher nicht zuge
stellt. Nach deren Einlangen
werde ich mir gestatten, Ihnen,
sehr geehrter Herr Doktor,
Bericht zu geben.
Indem ich bitte, diese
Mitteilung zur
Kenntnis zu
nehmen, bitte ich, Herrn Kraus meine besten Grüs
se zu bestellen und zeichne
mit herzlichen Grüssen an Sie,
in vorzüglicher Hochachtung
ergebener:
Dr. Turnovksy
P.S.
In der Sache
Melantrich A.G. wurde ich von Herrn RedakteurMünzer um eine
Unterredung ersucht, welche gestern stattfand.
Da ich über den Inhalt
dieser Unterredung ausführlich berich
ten muss, jetzt aber eine
Berufungsverhandlung habe, behalte
ich mir die
Berichterstattung für Montag vor.