Der Gegen-Angriff, 4.5.1935ErklärungDer Gegen-Angriff


In der Ehrenbeleidigungssache gestatte
ich mir mitzuteilen, dass der Vorsitzende über meinen Antrag
auf Einstellung der Zeitschrift den Anwalt der Gegenpartei
vorgeladen und ihm mitgeteilt hat, dass der Beschluss auf Ein
stellung unverzüglich herausgegeben werden wird, wenn dem Gerichte nicht längstens bis zum heutigen Tage die erfolgte Be
zahlung der Kosten, sowie die ordnungsgemässe Veröffentlichung
der Satisfaktionserklärung nachgewiesen werden sollte.
Zur Hereinbringung der Kosten habe ich überdies Exekution ge
führt mit dem Ergebnis, dass die Kosten vor dem Vollzuge bezahlt
wurden. Die Erklärung wurde in der gestern erschienenen Nummer,
die ich Ihnen hier beischliesse, abgedruckt.


In der Zivilstreitsache gemäss § 1330A.B.G.B. hat die Beklagte, wie ich erwartet habe, die Berufung
überreicht. Die Berufungsschrift wurde mir bisher nicht zuge
stellt. Nach deren Einlangen werde ich mir gestatten, Ihnen,
sehr geehrter Herr Doktor, Bericht zu geben.


Indem ich bitte, diese Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen, bitte ich, Herrn Kraus meine besten Grüs
se zu bestellen und zeichne mit herzlichen Grüssen an Sie,


in vorzüglicher Hochachtung ergebener:
Dr. Turnovksy


P.S.
In der Sache Melantrich A.G. wurde ich von Herrn RedakteurMünzer um eine Unterredung ersucht, welche gestern stattfand.
Da ich über den Inhalt dieser Unterredung ausführlich berich
ten muss, jetzt aber eine Berufungsverhandlung habe, behalte
ich mir die Berichterstattung für Montag vor.


d.O.


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