Sehr geehrter Herr Doktor.
Herr Kraus wird Ihnen
bereits davon Mitteilung
gemacht haben, dass im „Gegenangriff“ abermals ein lumpigerArtikel erschienen ist. Ich sende Ihnen diesen Artikel ein
und glaube, dass nur die
angestrichene Stelle inkriminierbar
ist, trotzdem ja der ganze
Artikel darauf angelegt ist, Herrn Kraus
lächerlich zu machen. Die
stupide Behauptung, dass Oberst Adam
als Propagandachef der Schuschnigg-Regierung darüber zu ent
scheiden hat, ob
die Fackel erscheinen darf, enthält
in dem
dargestellten
Zusammenhange die Beleidigung, Herr K. habe HerrnAdam nur deswegen
gelobt und ob seiner Sprachkunst gerühmt, um
die Fackel erscheinen lassen zu können. Dies ist ein
Vorwurf
niedrige
Gesinnung, weswegen die Klage nach § 1 und 2 des Ehrenschutzgesetzes überreicht werden kann.
Herr K. war als wir über diesen
Artikel sprachen,
noch nicht entschlossen, ob er
jetzt klagen soll u. zw. mit
Rücksicht auf den Inhalt der Arbeit, die jetzt redigiert wird
und in kurzer Zeit erscheinen
soll.
Ich nehme an, dass er nach
Besprechung des Falles
mit
Ihnen und nach Einlangen dieses Briefes seine Entscheidung
treffen wird und bitte mir
dann mitzuteilen, ob ich Ihnen den
Entwurf der Klage einsenden
soll.
Bei dieser Gelegenheit
schliesse ich die Abschrift
der beiden Briefe bei, deren Originale ich in Verwahrung genommen
habe.
Ich bitte Herrn Kraus meine besten
Grüsse zu
bestellen und
zeichne
mit herzlichen Grüssen an
Sie und mit
vorzüglicher
Hochachtung Ihr ergebener:
Dr. Turnovsky
3 Beilagen.