Über Karl KrausDie FackelDer Gegen-Angriff


Sehr geehrter Herr Doktor.


Herr Kraus wird Ihnen bereits davon Mitteilung
gemacht haben, dass im „Gegenangriff“ abermals ein lumpigerArtikel erschienen ist. Ich sende Ihnen diesen Artikel ein
und glaube, dass nur die angestrichene Stelle inkriminierbar
ist, trotzdem ja der ganze Artikel darauf angelegt ist, Herrn Kraus
lächerlich zu machen. Die stupide Behauptung, dass Oberst Adam
als Propagandachef der Schuschnigg-Regierung darüber zu ent
scheiden hat, ob die Fackel erscheinen darf, enthält in dem
dargestellten Zusammenhange die Beleidigung, Herr K. habe HerrnAdam nur deswegen gelobt und ob seiner Sprachkunst gerühmt, um
die Fackel erscheinen lassen zu können. Dies ist ein Vorwurf
niedrige Gesinnung, weswegen die Klage nach § 1 und 2 des Ehrenschutzgesetzes überreicht werden kann.


Herr K. war als wir über diesen Artikel sprachen,
noch nicht entschlossen, ob er jetzt klagen soll u. zw. mit
Rücksicht auf den Inhalt der Arbeit, die jetzt redigiert wird
und in kurzer Zeit erscheinen soll.


Ich nehme an, dass er nach Besprechung des Falles
mit Ihnen und nach Einlangen dieses Briefes seine Entscheidung
treffen wird und bitte mir dann mitzuteilen, ob ich Ihnen den
Entwurf der Klage einsenden soll.


Bei dieser Gelegenheit schliesse ich die Abschrift
der beiden Briefe bei, deren Originale ich in Verwahrung genommen
habe.


Ich bitte Herrn Kraus meine besten Grüsse zu
bestellen und zeichne


mit herzlichen Grüssen an Sie und mit
vorzüglicher Hochachtung Ihr ergebener:
Dr. Turnovsky


3 Beilagen.


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