Abschrift.
Sehr geehrter Herr Kollege!
Ich habe Ihr geschätztes Schreiben vom26. Februar 1934 mit
Interesse gelesen. Leider kann aber
der Ausschuss diese Angelegenheit
nicht an sich ziehen, da
auch
eine Ehrenbeleidigungsklage des Herrn Dr. Smetana
gegen
Herrn Karl Kraus vorliegt und der Ausschuss seine Kompetenz
auf nicht dem Advokatenstande
angehörige Personen nicht
ausdehnen darf. Es tut mir leid, Ihrem Wunsche nicht haben
entsprechen zu können.
In gewohnter Wertschätzung bin
ich
Ihr stets ergebener
Kollege
Dr. Kantor m.p.
2 Beilagen.