Abschrift.


Sehr geehrter Herr Kollege!


Ich habe Ihr geschätztes Schreiben vom26. Februar 1934 mit Interesse gelesen. Leider kann aber
der Ausschuss diese Angelegenheit nicht an sich ziehen, da
auch eine Ehrenbeleidigungsklage des Herrn Dr. Smetana gegen
Herrn Karl Kraus vorliegt und der Ausschuss seine Kompetenz
auf nicht dem Advokatenstande angehörige Personen nicht
ausdehnen darf. Es tut mir leid, Ihrem Wunsche nicht haben
entsprechen zu können.


In gewohnter Wertschätzung bin ich
Ihr stets ergebener Kollege
Dr. Kantor m.p.


2 Beilagen.