Die Fackel


Hochverehrter Herr Präsident!


Mit Bezugnahme auf eine Rücksprache, die ich mit Ihnen
betreffs einer von Herrn Karl KRAUS, Herausgeber der „Fackel“ in
Wien, wider Herrn Rechtsanwaltsanwärter Dr. Richard SMETANA einge
brachten Ehrenbeleidigungsklage vor deren Einbringung zu pflegen
die Ehre hatte, gestatte ich mir Ihnen mitzuteilen, dass ich Herrn
Karl KRAUS die von Ihnen gegebene Anregung der Inanspruchnahme
der ehrenrätlichen Tätigkeit des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer unterbreitet habe und dass mein Auftraggeber diese Anre
gung günstig aufgenommen hat. Ich bin demnach namens des Herrn
Karl KRAUS bereit, die gegen Herrn Dr. SMETANA überreichte Privat
ehrenbeleidigungsklage ohne Anspruch auf Kostenersatz zurückzu
nehmen und die Beurteilung des Falles dem ehrenrätlichen Spruche
des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer zu unterbreiten, wenn
Herr Dr. Richard SMETANA in der gleichen Weise mit der von ihm
gegen Herrn Karl KRAUS überreichten Ehrenbeleidigungsklage vor
geht.


3Zu Ihrer Information schliesse ich Ihnen hier sub ./1
den Durchschlag der Ehrenbeleidigungsklage des Herrn Karl KRAUS
4und sub ./2 die Abschrift der Ehrenbeleidigungsklage des Herrn Dr.
Richard SMETANA an. Es ergibt sich aus beiden Stücken, dass es sich
um Vorfälle handelt, die schon teils während einer Zivilverhand
lung, teils nach ihrem offiziellen Schlusse sich ereignet haben.
Diese Zivilverhandlung hat am 28. Dezember 1933 vor dem Zivillandesgerichte Wien stattgefunden und es hat bei derselben Herr
Rechtsanwaltsanwärter Dr. SMETANA als Vertreter der beklagten Partei interveniert, während der persönlich erschienene Herr KarlKRAUS durch den Rechtsanwalt Dr. Oskar SAMEK vertreten war.


In beiden Fällen wurde bisher noch keine Hauptver
handlung durchgeführt.


Indem ich mir Ihre Mitteilung erbitte, verbleibe ich
in besonderer Hochachtung


Ihr ergebener


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