Hochverehrter Herr Präsident!
Mit Bezugnahme auf eine
Rücksprache, die ich mit Ihnen
betreffs einer von Herrn Karl KRAUS, Herausgeber
der „Fackel“ in
Wien, wider Herrn Rechtsanwaltsanwärter Dr. Richard SMETANA einge
brachten Ehrenbeleidigungsklage vor deren Einbringung zu pflegen
die Ehre hatte, gestatte ich mir
Ihnen mitzuteilen, dass ich Herrn
Karl KRAUS die von Ihnen gegebene Anregung der
Inanspruchnahme
der
ehrenrätlichen Tätigkeit des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer unterbreitet habe und dass mein Auftraggeber diese Anre
gung günstig aufgenommen hat. Ich bin demnach namens des Herrn
Karl KRAUS bereit, die gegen Herrn Dr. SMETANA überreichte Privat
ehrenbeleidigungsklage
ohne Anspruch auf Kostenersatz zurückzu
nehmen und die
Beurteilung des Falles dem ehrenrätlichen Spruche
des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer zu unterbreiten, wenn
Herr Dr. Richard SMETANA in der gleichen Weise mit der von ihm
gegen Herrn Karl KRAUS überreichten Ehrenbeleidigungsklage vor
geht.
3Zu Ihrer Information schliesse ich Ihnen hier sub ./1
den Durchschlag der Ehrenbeleidigungsklage des Herrn Karl KRAUS
4und sub ./2 die Abschrift der Ehrenbeleidigungsklage des Herrn Dr.
Richard SMETANA an. Es ergibt sich aus beiden Stücken, dass es sich
um Vorfälle handelt, die schon
teils während einer Zivilverhand
lung, teils nach ihrem offiziellen Schlusse sich ereignet haben.
Diese Zivilverhandlung hat am 28.
Dezember 1933 vor dem Zivillandesgerichte
Wien stattgefunden und es hat bei derselben Herr
Rechtsanwaltsanwärter Dr. SMETANA als Vertreter der beklagten Partei interveniert, während der persönlich erschienene Herr KarlKRAUS durch den Rechtsanwalt Dr. Oskar
SAMEK vertreten war.
In beiden Fällen wurde bisher
noch keine Hauptver
handlung durchgeführt.
Indem ich mir Ihre Mitteilung
erbitte, verbleibe ich
in
besonderer Hochachtung
Ihr ergebener