Mitteilung von Herrn K.:
Bitte Dr. S. mit meinen besten Grüßen zu sagen, daß seine Mitteilung
leider unklar oder unvollständig
ist. Welche der beiden Verhandlun
gen? Nicht mitgeteilt,
ob beide, d.h. vereinigt. Die
Frage, ob ich
noch etwas dem Dr. Wolf mitzuteilen habe, läßt darauf schließen,
daß
es beim Termin bleibt. Das
ist doch unmöglich, da ich nicht anwesend
bin, das heißt, wenn es sich um
meine Klage handelt. Aber da ist wohl
auch meine Anwesenheit
erforderlich. Zustellung kann noch nicht un
terschrieben worden
sein. Ich lasse Dr. S. bitten, mir darüber direkt
zu berichten und mitzuteilen, ob
Abwesenheit nicht unter allen Um
ständen Vertagungsgrund bildet. Selbst wenn ich in Wien wäre, hätte
ich jetzt nicht die Nerven für diese Sache. Falls nicht vereinigt
und meine Klage ohne mich
verhandelt werden kann, wäre wohl zu erwä
gen, ob man aus dem
Grunde der Abwesenheit nicht die Vereinigung er
zielen sollte. Oder
hält Dr. S. (und Dr.
W.) das für inopportun?