Sehr verehrter Herr Kraus!


Ihre mir durch den Verlag zugekommene Anfrage beantworte ich nach Rücksprache mit Herrn Dr. Wolf folgen
dermassen:


Die beiden Rechtssachen, Klage Dris. Smetana
gegen Sie und Ihre Klage gegen Dr. Smetana wurden zwar nicht
vereinigt, doch werden Sie von demselben Richter Dr. Wenger
behandelt und die Hauptverhandlungen in beiden Angelegen
heiten wurden auf den 10. März 1934 zur gleichen Stunde an
beraumt. Wenn auch in der Klage gegen Sie nicht verhandelt
werden könnte, so ist dies doch wohl möglich in der Sache
über Ihre Klage, da sie durch einen Rechtsanwalt einge
bracht ist. Ich habe mit Herrn Dr. Wolf besprochen, dass er
morgen zu Dr. Wenger geht und die Vertagung der Verhandlungen
erwirkt. Ob dies gelingt, werde ich Ihnen morgen berichten.
Für den Fall, als Herr Dr. Wenger die Vertagung ablehnt, wäre
es zweckmässig, den genauen Wortlaut der Erklärung festzu
legen, mit der eventuell die beiden Angelegenheiten ver
glichen werden könnten. Darauf bezog sich meine Frage, ob
Sie Herrn Dr. Wolf noch etwas mitzuteilen haben.


Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie
mir den Entwurf einer Erklärung einsendeten, wie Sie sich
sie ungefähr vorstellen. Etwaige juristische Adaptierungen
müsste Herrn Dr. Wolf vorbehalten bleiben.


Ich zeichne mit den besten Grüssen
als Ihr Ihnen sehr ergebener


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