Sehr verehrter Herr Kraus!
Ihre mir durch den Verlag zugekommene Anfrage beantworte ich nach
Rücksprache mit Herrn Dr. Wolf folgen
dermassen:
Die beiden Rechtssachen, Klage
Dris. Smetana
gegen Sie und Ihre Klage gegen
Dr. Smetana wurden zwar nicht
vereinigt, doch werden Sie von
demselben Richter Dr. Wenger
behandelt und die
Hauptverhandlungen in beiden Angelegen
heiten wurden auf den 10. März
1934 zur gleichen Stunde an
beraumt. Wenn auch in der Klage
gegen Sie nicht verhandelt
werden
könnte, so ist dies doch wohl möglich in der Sache
über Ihre Klage, da sie durch
einen Rechtsanwalt einge
bracht ist. Ich habe mit Herrn
Dr. Wolf besprochen, dass er
morgen zu Dr. Wenger geht und die Vertagung der Verhandlungen
erwirkt. Ob dies gelingt, werde
ich Ihnen morgen berichten.
Für
den Fall, als Herr Dr. Wenger die Vertagung ablehnt,
wäre
es zweckmässig, den
genauen Wortlaut der Erklärung festzu
legen, mit der eventuell die
beiden Angelegenheiten ver
glichen werden könnten. Darauf
bezog sich meine Frage, ob
Sie
Herrn Dr. Wolf noch etwas mitzuteilen haben.
Ich wäre Ihnen sehr verbunden,
wenn Sie
mir den Entwurf einer
Erklärung einsendeten, wie Sie sich
sie ungefähr vorstellen. Etwaige
juristische Adaptierungen
müsste
Herrn Dr. Wolf vorbehalten bleiben.
Ich zeichne mit den besten
Grüssen
als Ihr Ihnen sehr
ergebener