Sehr geehrter Herr Kollege!
Ihr Schreiben vom 17. September 1934 werde
ich Herrn K. heute noch nachsenden. Da es immerhin möglich
ist, dass ich seine Antwort
nicht so rechtzeitig erhalte, um
sie Ihnen noch vor der
Vergleichsverhandlung vom 22. bekannt
zugeben, so bitte ich Sie,
in diesem Falle die Vergleichs
verhandlung womöglich
vertagen zu lassen, mit Berufung da
rauf, dass Sie von dem
Klienten keine Informationen zum Ver
gleich haben. Damit im Falle
des Aufrufs nicht die gleiche
Komplikation eintritt, frage
ich bei Herrn K. auch wegen eines
etwaigen Vergleiches in
jener Sache an.
Ich zeichne mit
vorzüglicher kollegialer
Hochachtung
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