Sehr geehrter Herr Kollege!


Ihr Schreiben vom 17. September 1934 werde
ich Herrn K. heute noch nachsenden. Da es immerhin möglich
ist, dass ich seine Antwort nicht so rechtzeitig erhalte, um
sie Ihnen noch vor der Vergleichsverhandlung vom 22. bekannt
zugeben, so bitte ich Sie, in diesem Falle die Vergleichs
verhandlung womöglich vertagen zu lassen, mit Berufung da
rauf, dass Sie von dem Klienten keine Informationen zum Ver
gleich haben. Damit im Falle des Aufrufs nicht die gleiche
Komplikation eintritt, frage ich bei Herrn K. auch wegen eines
etwaigen Vergleiches in jener Sache an.


Ich zeichne mit


vorzüglicher kollegialer
Hochachtung


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