Sehr geehrter Herr Doktor.
Nach der Verhandlung vom 1.
d.M. habe
ich angenommen,
dass im „Sozialdemokrat“ kein
Prozessbericht
erscheinen
wird und da in der Nummer vom 2.
d.M. auch keiner
erschienen ist, war ich überzeugt, dass er später nicht mehr
veröffentlicht werden wird.
Auf Grund Ihrer gesch. Zuschriftvom 26. d.M. habe
ich, beginnend mit dem 3. März d.J., alle weiteren
Nummern des „Sozialdemokrat“ bis zum 10. d.M.
besorgt und
finde nun, dass
tatsächlich am 3. d.M. ein Prozessbericht er
schienen ist, den ich Ihnen
hiemit einsende. Ich glaube, dass
man diesen Prozessbericht berichtigen kann, insbesondere
scheint mir der zweite
Absatz berichtigungsfähig.
Sie besitzen ja die deutsche Fassung des vorbereitenden Schriftsatzes, die in
beinahe wörtlicher Uebersetzung bei Gericht
über
reicht
wurde, sodass Herr Kraus und Sie selbst werden
entschei
den
können, ob gewisse und welche Stellen
gemäss § 11 des Pressgesetzes
berichtigt werden sollen.
Mit dem Ausdrucke
vorzüglicher Hochachtung
und
besten Empfehlungen an Herrn Kraus
bin ich Ihr ergebener:
Dr. Turnovsky