Sehr geehrter Herr Kollege!
Da sich in Ihrem
ausgezeichneten Entwurf für die
Aeusserung, für die ich Ihnen den besten Dank
des Herrn K.
übermitteln soll, seine Ergänzungen nicht ein
betten liessen, habe ich
zusammen mit ihm unter Benützung
Ihrer Ausführungen einen Schriftsatz verfasst, der hoffent
lich so wie er ist
verwendbar sein wird. Ich möchte Sie nur
auf einige Stellen
aufmerksam machen, die noch von Ihnen einer
Beurteilung unterzogen
werden müssen. Auf Seite 6 des Schrift
satzes Zeile 9ff. von unten
habe ich die mutmasslichen Gründe
für den Antrag auf
Delegierung des Leitmeritzer Gerichtes
angeführt. Wenn Sie die in
Klammer stehende Stelle für be
denklich halten, so bitte
ich Sie, sie einfach wegzulassen.
Auf Seite 8 wollen Sie
gütigst in der leergelassenen Stelle
die Nummer der Spalte
einfügen, da ich nur eine Abschrift des
Artikels vom 28. April 1934 habe, aber kein Original. Wenn
der
Artikel dem Gerichte noch nicht vorliegt oder, wenn nicht der
ganze Akt sondern nur das
Protokoll mit dem Delegierungsantrag
und unsere Aeusserung an das
Obergericht geht, müsste man wohl
auch den Artikel neuerlich vorlegen.
Herr K. bittet
Sie auch in Erwägung zu
ziehen, wenn dies noch nicht geschehen sein sollte, die „Stimmen“
vorzulegen, damit sich die
Richter speziell aus des tschechischen
Beiträgen ein Urteil über
die Person des Privatklägers bilden
können.
Herr K. lässt
Sie herzlichst grüssen und
freut sich, Sie eventuell in Wien sehen zu können.
Hoffent
lich
können Sie auch noch die Vorlesung vom 9. hören, die ich
Ihnen wärmstens empfehlen
kann. Herr K.
würde sich auch freuen,
wenn
Herr Fischer mitkäme.
Indem auch ich Sie
herzlichst grüsse und
mich
auf das Wiedersehen freue, bin ich
mit vorzüglicher kollegialer
Hochachtung
Ihr ergebener
P.S. Herr K. gibt
die Anregung, für
den Fall,
als Ihnen wegen der Kürze
der
Zeit eine stilistisch ausgefeilte
Uebersetzung in die
Staatssprache
Schwierigkeiten machen sollte, unter aus
drücklichem Hinweis auf
diese Schwierigkeit
auch das
Original selbst in deutscher
Sprache
dem Gerichte vorzulegen, wenn dies nach der
Prozessordnung möglich ist.
1 Beilage.
Express.
P.S. Ich bedauere sehr,
Ihnen eine so grosse
Uebersetzungsarbeit verursacht zu haben, aber
es liess sich an dem Schriftsatz leider nichts
kürzen, weil ich jeden
Gedankengang für notwendig
halte. Hoffentlich wird das Gericht dies
verstehen
und nicht durch
die Länge des Schriftsatzes abge
schreckt sein, ihn gründlich
zu studieren.